Hat so ein Ansuchen Sinn oder liefere ich mich aus?
Mit Sicherheit ist diese Frage sehr provokant gestellt.
Dies jedoch nicht ohne Grund und basiert auch auf
leider sehr unangenehmen Erlebnissen von Patienten.
Vorerst seien jedoch der Sinn und die Voraussetzun-
gen für das Ansuchen dieses Ausweises erwähnt.
Grundsätzlich dient der Ausweis als Nachweis einer
dauernd schweren Gehbehinderung. Und gerade mit
diesem Satz kann schon ein wahrer „Spießrutenlauf“
beginnen. Was versteht man unter „dauernd schwerer
Gehbehinderung“? Leider habe ich am eigenen Leib
erlebt, dass diese Worte von einem Amtsarzt sehr in-
dividuell ausgelegt werden können. Aufgrund meiner
damaligen ersten Hüftgelenksoperation und starken
Problemen mit den Knie- und Sprunggelenken, wur-
de mir von den Orthopäden nahe gelegt, diesen Aus-
weis zu beantragen.
Es sei kurz erwähnt, dass die Beantragung unabhän-
gig davon ist, ob man einen Behindertenausweis vom
Bundessozialamt hat oder man Pfl egegeld bezieht. Zu
beantragen ist der Ausweis bei den Bezirkshauptmann-
schaften oder beim Magistrat mittels eigenen Formu-
lars. Zuständig für die ärztliche Beurteilung des Erhal-
tes von diesem, ist der Amtsarzt dieser Behörde. Und
nur dieser. Und da beginnt oft schon die Problematik.
Als ich dem Amtsarzt gegenüber saß und ihm meine
Erkrankung und die daraus resultierenden Gehpro-
bleme schilderte (ich habe schwere Polyarthritis),
ließ er mich zur Beurteilung dieser in seiner Ordina-
tion auf und ab gehen. Anscheinend hinkte ich ihm
nicht stark genug, da er mir sogleich mitteilte, dass
ich nicht schwer gehbehindert sei. Um dies zu unter-
mauern, erklärte er mir, dass ein Patient dem ein Bein
fehle und der eine Prothese habe, auch nicht schwer
gehbehindert ist, da er mit der Prothese ja gehen kann
...... Darauf hin erklärte ich ihm, dass ich, wenn ich
einen Schub habe, sehr wohl große Probleme habe,
eine kleinere Entfernung zu Fuß zurückzulegen.
Daraufhin meinte er nur lapidar: „Wenn dies so ist
meine Liebe, dann müssen Sie froh sein, wenn ich
Ihnen nicht den Führerschein nehme.“ Dass ich über
dieses Argument und die Leichtigkeit wie er meinen
Antrag ablehnte, mehr als erstaunt war, versteht sich
von selbst. Denn, bitte, wer ist dann „dauernd stark
gehbehindert“ wenn nicht ein schwer kranker Rheu-
matiker? Aber so leicht gab ich nicht auf. Da der zu-
ständige Amtsarzt der wohnsitzansässigen Bezirks-
hauptmannschaft für die Beurteilung zuständig war,
kam ich auf eine Idee, mich vorübergehend wieder zu
Hause bei meiner Mutter anzumelden, da sie in einer
anderen Bezirksstadt wohnte. Wieder stellte ich einen
Antrag bei der BH und siehe da, nach Vorsprache und
Untersuchung bei diesem anderen Amtsarzt erhielt
ich den Behindertenausweis innerhalb einer Stunde.
Nun haben aber nicht alle Patienten diese Möglich-
keit. Und noch ein ganz großer Faktor kommt dazu.
Wie man den Medien in den letzten Monaten ver-
stärkt entnehmen konnte, beklagen sich immer mehr
Betroffene darüber, dass sie sich nicht mehr trauen
einen derartigen Antrag zu stellen, da sie große Angst
davor haben, dass ihnen der Führerschein abgenom-
men wird. Auch persönlich kenne ich einige Fälle.
Diese, oft wirklich sehr schwer kranken Rheumati-
ker, verzichten lieber auf alle ihnen zustehenden Un-
terstützungen, als sich der Willkür eines „schwarzen
Schafes“ von Amtsarzt ausliefern. Traurig aber wahr.
Was kann man dagegen tun? Wir können nur gemein-
sam versuchen, solche Dinge aufzuzeigen und alle
wach zu rütteln, damit einem kranken Menschen nicht
auch noch das letzte Stück Freiheit genommen wird.
Die Möglichkeit alleine von A nach B zu kommen.
Daniela Loisl
Stand: 18.03.2008

