Arzneimittel: Zuzahlungsbefreiung für 2015 muss neu beantragt werden

Übersteigt die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent), können gesetzlich Krankenversicherte bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu bestimmten Gesundheitsleistungen wie beispielsweise die Arzneimittelgabe beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss jedoch jedes Jahr neu gestellt werden, teilte die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) mit.

(Freitag, 16.01.2015, Julia Nix / PM ABDA)

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland summieren sich jährlich auf 2,0 Milliarden Euro.

Die Zuzahlungen belaufen sich auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Wer sich unsicher ist, ob eine Befreiung von der Zuzahlung in Frage kommt, der findet auf www.aponet.de einen Zuzahlungsrechner mit dem sich ermitteln lässt, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde. Chronisch Kranke können zudem eine Prognose für das kommende Jahr erstellen lassen und erfahren so, ob die Grenze im Laufe des Jahres überschritten wird.

Mit Pressematerial der ABDA

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