Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten

Beim Medikamentenkauf müssen Millionen gesetzlich versicherter Patienten in der Apotheke künftig etwas tiefer in die Tasche greifen. Seit dem ersten Juli haben sich die Zuzahlungen für viele Medikamente im Schnitt um fünf bis zehn Euro erhöht.

(Freitag, 04.07.2014, Julia Nix/PM ABDA)
Kategorie: Medikamente

Foto: ABDA

Der Grund hierfür ist, dass die Krankenkassen ihre Erstattungshöchstbeträge für tausende Medikamente gesenkt haben - die pharmazeutischen Hersteller reduzieren ihre Preise allerdings nicht im selben Maße.

Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. Von rund 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, sinkt die Zuzahlungsbefreiungsquote demnach von fast 15 auf unter zehn Prozent.

 Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an.

Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es fünf Euro, höchstens dürfen es zehn Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf www.aponet.de

Mit Pressematerial von ABDA

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.