Verbotene Stoffe in Fan-Schminke nachgewiesen

Während der Fußball-WM verleihen viele Fans ihrer Leidenschaft für das deutsche DFB-Team durch farbenfrohes Make Up Ausdruck. Zahlreiche schwarz-rot-goldene Fähnchen zierten die Gesichter der Fußballbegeisterten. Wer zu solchen Fanartikeln greift kann sich jedoch unwissend einer gesundheitlichen Gefahr aussetzen: Das Verbraucherschutzministerium fand heraus, dass sich in einigen Kosmetika für die Gesundheit bedenkliche Stoffe befinden und zog die Artikel umgehend aus dem Handel.

(Freitag, 27.06.2014, Julia Nix)
Kategorie: Sonstiges

Die Untersuchungsämter in Freiburg und Karlsruhe haben insgesamt 14 Proben von Fanschminkstiften in den Farben schwarz-rot-gold auf verbotene oder nicht deklarierte Farbstoffe und Pigmente untersucht. Alle 14 untersuchten Proben wurden beanstandet und dürfen wegen verschiedener Verstöße gegen die europäische Kosmetikverordnung nicht verkauft werden. Die Kosmetiklabore des Landes hatten in der Schminke auch einen roten Farbstoff nachgewiesen, der bereits seit 1993 verboten ist und im Verdacht steht, krebserregend zu sein, teilte Verbraucherminister Alexander Bonde mit.

Vermeintlich krebserregender Farbstoff in neun von 14 Proben gefunden

Neben diversen Kennzeichnungsmängeln oder dem Fehlen der vorgeschriebenen Notifizierung im europäischen Kosmetikportal war besonders der Nachweis des Farbstoffs Lackrot (Pigment Red 53, Colour-Index-Nummer CI 15585) in neun der 14 Proben auffällig. Dieser Farbstoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein und wurde wegen dieser gesundheitlichen Bedenken bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten auf die EU-Verbotsliste für riskante Stoffe in Kosmetika gesetzt. Die Produkte stammten laut Packungsangaben meist aus China.

Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg teilte mit, ein weiteres Untersuchungsprogramm mit 30 Proben veranlasst zu haben. Dabei soll auch der Schminkstift unter FIFA-Lizenz untersucht werden. Das Ministerium geht bisher davon aus, dass zumindest die Verwendung dieses Stiftes unbedenklich ist. Kunden sollten im Geschäft nach Möglichkeit nicht auf in China stammende Produkte zurückgreifen.

Falsche oder fehlende Kennzeichnung

Da die schädlichen Stoffe nicht deklariert sind, haben weder der Einzelhandel noch der Verbraucher eine Möglichkeit, diese zu erkennen. Bei manchen Packungen fehlt die vorgeschriebene Liste der Bestandteile ganz, bei manchen Packungen sind die falschen Farbstoffe aufgeführt. Auffallend ist, dass es sich um Aktionsware handelt, die überwiegend aus China stammt.

Wer bereits verdächtige Farben benutzt hat, der erkrankt nicht zwingend. Bei dem Farbstoff kann laut der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) zwar nicht ausgeschlossen werden, dass er für den Menschen krebserregend ist. Es liegen jedoch keine ausreichenden Daten vor, um ihn als krebserregend einzustufen.

Mit Presseinformationen des Verbraucherschutzministeriums Baden-Württemberg

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