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Fragen und Antworten

Eine Frage von Simone S.:

Ich habe alle Basistherapien durch, von Gold bis Infliximab bei bestehender Spondarthritis mit peripherer Gelenkbeteiligung und erhöhter Aktivität sowie erhöhten Gerinnungsfaktoren.

 

Nach einer Radiosynviorthese läßt sich nun das Knie seit zwei Wochen nicht mehr bewegen. Es ist steif, max. 80°, dann geht es nicht mehr weiter und schmerzt. Dazu kommt, daß es total entzündet ist, die Schwellung liegt oberhalb, unter der Kniescheibe ist außerdem eine fortgeschrittene Arthrose. Außerdem habe ich ständig im Blut nachweisbare Entzündungsaktivität. Das Decortin ist von ständig 15 mg + MTX 15 mg i.v. auf 45 mg Decortin hochgesetzt wurden. Am Montag soll nun nochmals Cortison ins Knie gespritzt werden. Dazu muß das Marcumar wieder abgesetzt werden und ich muß Revasc zweimal täglich s.c. spritzen.

 

Meine Frage, wann kommt das Adalimumab auf dem Markt? Wird die Krankenkasse es übernehmen, trotz Spondarthritis, oder muß ich ca. 4 Jahre wie bei allen neuen Basistherapien warten. Wie könnte sonst eine Basistherapie aussehen?

 

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 1.06.2003:

Adalimumab ist bislang nur für die Therapie der rheumatoiden Arthritis zugelassen. Unseres Wissens gibt es derzeit keine klinische Studie, in der Adalimumab zur Therapie einer Spondarthritis eingesetzt wurde. Danach gibt es gegenwärtig wenig Argumente dafür, diese Substanz außerhalb von klinischen Studien bei der Therapie von Spondarthriden einzusetzen .

 

Was die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung betrifft: Nach den Kriterien des Bundessozialgerichtes sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die GKV nicht erfüllt, da es derzeit absolut überhaupt keine nachprüfbaren / objektiven Hinweise dafür gibt, dass eine Therapie mit diesem Medikament bei Spondarthritiden Sinn macht. Die gesetzliche Krankenkasse darf deshalb auch bei bestem Willen die Kosten für eine Therapie bei Spondarthritis nicht übernehmen. Bei privaten Krankenversicherungen gelten andere Vertragsbedingungen, so dass hier im Einzelfall eine Kostenübernahme möglich ist.

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