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Fragen und Antworten

Eine Frage von Sascha:

Mein Hausarzt hat mir eine Behandlung mit Remicade vorgeschlagen. Nun hat er mit ein Rezept zur Vorlage bei unserem Vertrauensarzt mitgegeben. Darauf sind 100 mg Remicade PLV ILSG angeführt!

 

Da ich an Morbus Crohn leide und zur Zeit 90 kg wiege, frage ich mich, ob nicht 450 mg auf diesem Rezept stehen müsste.

 

Ausserdem sagte mir mein Arzt, ich könne während der Infusion nach Hause gehen und Fernsehen schauen!

 

Da ich mich wirklich sehr gut über Infliximab erkundigt habe (Internet und

Selbsthilfegruppen), frage ich mich, ob ich mir wirklich bedenkenlos von

diesem Arzt Remicade geben lassen kann?

 

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 19.02.2004:

Remicade ist in Deutschland neben der Behandlung der schweren rheumatoiden Arthritis und des M. Bechterew auch für die Therapie von schweren Verläufen eines M. Crohn zugelassen. Die übliche Dosierung ist bei der Behandlung des M. Crohn in der Tat 5 mg pro kg Körpergewicht, d.h. bei 90 kg Körpergewicht entspräche dies einer üblichen Dosis von 450 mg.

 

Die Zulassung schreibt vor, daß die Durchführung einer Remicade-Behandlung unter der Aufsicht und Kontrolle eines spezialisierten Arztes erfolgt. In der Regel liegt eine entsprechende Erfahrung mit der Remicade-Therapie und die geforderte Spezialisierung nur bei Internisten mit dem Schwerpunkt Rheumatologie oder, im Fall des M. Crohn, mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie. Ob eine entsprechende Qualifikation bei Ihrem Hausarzt vorliegt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

 

Generell gilt, daß Remicade-Infusionen nur unter ständiger ärztlicher Überwachung durchgeführt werden dürfen, da es in seltenen Fällen zu schweren, sogar lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Reaktionen mit massiven Blutdruckabfällen oder zu allergischen Reaktionen bis hin zum allergischen Schock kommen kann, die einer sofortigen ärztlichen Therapie bedürfen. Damit ist unzweifelhaft klar, daß eine Remicade-Therapie nicht zu Hause und auf keinen Fall ohne ständige ärztliche Aufsicht und Überwachung durchgeführt werden darf.

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