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Das GMG - Neues ab dem 1. Januar 2004

Folge 2: Die Zuzahlung bei Medikamenten und Krankenhausaufenthalten

Donnerstag, 11.12.2003 · Archiv bis Mai 2005
Autor
rheuma-online

Die Zuzahlung bei Medikamenten und Krankenhausaufenthalten

§ 62: Zuzahlungen betragen 10% vom Abgabepreis, mindestens 5 und höchstens 10 €, allerdings nicht mehr als die Kosten des Mittels. Zuzahlung bei stationärer Behandlung 10 € pro Tag. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten und 10 € je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind dem zum Einzug Verpflichteten zu quittieren“

Die Zuzahlung hat ein Prinzip:

„mindestens 5 €, maximal 10 €“ mit verschiedenen Variationen über Zeit und Einheiten. Hier stellen wir die Details vor:

Bei einem Medikament, das weniger als 5 € kostet, wird keine Zuzahlung fällig. Bei einem Medikament über 100 € ist die maximale Zuzahlung 10 €. Keine Zuzahlung erfolgt bei einem Medikament unter 5 €.

Auch bei Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie) wird die Zuzahlung auf mindestens 5 und höchstens 10 € begrenzt. Das gleiche gilt für Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Gehhilfen). Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Grenze 10 € pro Packung oder maximal 10 € pro Monat.

Häusliche Pflege: Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.

Krankenhaus: die Zuzahlung pro Tag ist auf 28 Tage begrenzt (das gleiche gilt für den Aufenthalt in einer Reha-Klinik).

Haushaltshilfe: 10% je Tag, mindestens 5, maximal 10 €

Autor: Dr. med. Thomas Karger, Köln, rheuma-online.de/DrKarger/

Fragen zum GMG und an Dr. Karger bitte über die rheuma-online-Redaktion: info@rheuma-online.de , Stichwort: GMG

 

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