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Eingeschickt von (Name zum Schutz des Posters zensiert) February 24, 1999 um 22:24:03:

Hallo! Ich bin 40 Jahre, seit 23 Jahren ununterbrochen Vollzeit berufstätig.Ich habe seit 1981 CP und bin seit 1984 regelmäßig von der BfA alle 2 Jahre zur stationären Kur in der Rheumaklinik Oberammergau gewesen). Letztmalig März 97. Meinen erneuten Kurantrag für jetzt Febr./März 99 hat man mit der Begründung abgelehnt, daß ich noch keine vorzeitige Kurwiederholung bräuchte. Der Zeitraum läge jetzt bei 4 Jahren. Mein Widerspruch gegen die Ablehnung wurde klagefähig abgewiesen, mit der Begründung: Meine CP wäre im Moment nicht so stark, daß ich vorzeitig eine Kur bräuchte. Ich bekäme nur eine Kur vor Ablauf der 4 Jahre, wenn mir aufgrund der CP Berufsunfähikeit oder Erwerbsunfähigkeit bevorstünde. Nun ja, habe im Moment wenig nachweisbare Entzündungen, dafür aber viele kaputte Gelenke, die doch auch schmerzen.
Nun meine Frage: Lohnt es sich eine Klage gegen die Kurablehnung zu erheben? und mit welcher Begründung?
Wer hat Erfahrungen mit solchen Sachen?
Wer hat das schon mal durchgeboxt?
Im Moment weiß ich nicht ob ich über den Bescheid weinen oder lachen soll.
Da beißt man jeden Tag die Zähne zusammen, geht trotz Schmerzen ins Büro, "feiert" selten Krank und dann das?
Mein Arzt meinte so lapidar" Nun, da haben Sie wohl in den letzten Jahren zu wenig "krankgefeiert".
Aber ihr als Rheumatiker wißt ja alle, daß wir zäh sind und uns höchstens von einer starken Erkältung auf's Sofa strecken lassen.


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