Das GMG: Neues ab dem 1. Januar 2004. Folge 1: Die Praxisgebühr

Der 1. Januar 2004 und damit das Ungetüm Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG) rücken näher. Dr. Karger aus Köln ist unter den Rheumatologen einer der besten Kenner der Gesundheitspolitik und des Sozialrechts. Er hat das GMG mit seinen 471 Seiten gelesen und für rheuma-online die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt und kommentiert. Wir bringen in den nächsten Tagen und Wochen die entscheidenden Paragraphen und die damit verbundenen Folgen für die betroffenen Patienten und ihre Ärzte. Da sehr vieles noch unklar ist, werden die Beiträge vermutlich immer wieder aktualisiert werden müssen. Dr. Karger hat zugesagt, daß er auch diese mühsame Arbeit übernehmen wird. Heute die Folge 1: Die Praxisgebühr.

(Mittwoch, 10.12.2003, rheuma-online)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

Vieles wird neu im Gesundheitssystem ab dem 1. Januar 2004. Bislang hat außer Ulla Schmidt und Horst Seehofer noch keiner eine Vorstellung davon, wie dadurch etwas besser werden soll. Dr. Karger aus Köln ist unter den Rheumatologen einer der besten Kenner der Gesundheitspolitik und des Sozialrechts. Er hat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) mit seinen 471 Seiten gelesen und für rheuma-online die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt und kommentiert. Wir bringen in den nächsten Tagen und Wochen die von ihm ausgesuchten entscheidenden Paragraphen und die damit verbundenen Folgen für die betroffenen Patienten und ihre Ärzte. Da sehr vieles noch unklar ist, obwohl der 1. Januar mit Riesenschritten heranrückt, werden wir die Beiträge vermutlich immer wieder aktualisieren müssen. Dr. Karger hat zugesagt, daß er auch diese mühsame Arbeit übernehmen wird. Heute die Folge 1: Die Praxisgebühr.

„Praxisgebühr“

§ 28: „Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach §61 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer.“

Die „Praxisgebühr“ ist nicht zusätzliches Geld für den Arzt, sondern eine „Kassengebühr“, die er für die Krankenkasse eintreiben muß. Außer in dringenden Notfällen darf eine Beratung oder Behandlung nur nach Bezahlung der Praxisgebühr durchgeführt werden.

Leider bleibt das Gesetz ungenau, zur Zeit streiten Juristen, ob die Gebühr überhaupt rechtens ist und wie die Bezahlung durchgeführt werden soll.

Nach dem jetzigen Kenntnisstand können folgende Empfehlungen gegeben werden:

1. Aufgrund der unklaren Rechtsvorgaben wissen fast alle Ärzte nicht, wie die Gebühr gehandhabt werden soll. Vorsichtshalber sollte jeder Patient 10 Euro passend bei jedem Arztbesuch bei sich haben. In jedem Fall eine Quittung verlangen, um ggf. zuviel bezahlte Gebühr zurückzuverlangen.

2. Am einfachsten ist es, wenn der Pat. am Anfang des Quartals beim Hausarzt die Praxisgebühr bezahlt, sich diese quittieren lässt und Fachärzte nur mit Überweisung von diesem Hausarzt aufsucht.

3. Bei jedem Facharztbesuch ohne Überweisung wird die Gebühr fällig.

4. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zahlen die Gebühr nicht.

5. Wenn man nur zur Vorsorgeuntersuchung oder für eine Schutzimpfung in die Praxis geht, wird keine Gebühr fällig. Wer jedoch gleichzeitig ein Rezept verlangt oder eine zusätzliche Beratung, muß die Gebühr bezahlen.

6. Wer zahlt keine Praxisgebühr?

- Bundeswehr, Bundesgrenzschutz

- Postbeamte A

- Zivildienst

- Polizeibeamte

- Versorgungsberechtigte Kriegsopferversorgung, Bundesentschädigungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, Flüchtlingshilfegesetz, Jugendarbeitsschutz

Da sich die Praxisgebühr auf Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, bezahlen Privatpatienten natürlich keine Praxisgebühr.

Da zum heutigen Zeitpunkt Details noch nicht geklärt sind, wird diese Information kurzfristig zum 01.01.04. aktualisiert.

Autor: Dr. med. Thomas Karger, Köln, rheuma-online.de/DrKarger/

Fragen zum GMG und an Dr. Karger bitte über die rheuma-online-Redaktion: info@rheuma-online.de , Stichwort: GMG

 

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