Einschränkung des Hörvermögens bei Patienten mit rheumatoider Arthritis

Häufiger als bisher angenommen scheint es im Rahmen einer rheumatoiden Arthritis und anderer Autoimmunerkrankungen zu einer Einschränkung des Hörvermögens zu kommen. Die rechtzeitige Diagnose ermöglicht eine erfolgreiche Therapie, die einem bleibenden Hörschaden vorbeugt.

(Donnerstag, 06.05.2004, Dr. med. Gabriele Moultrie)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

 

Eine interessante Untersuchung erfolgte durch die italienische Arbeitsgruppe um Dr. F. Salvinelli von der Medizinischen Universität in Rom. Salvinelli untersuchte das Hörvermögen bei 38 Patienten mit einer rheumatoiden Arthritis.

Dabei konnte er nachweisen, dass nahezu alle Patienten eine Einschränkung des Hörvermögens aufwiesen. Dass es im Rahmen einer rheumatoiden Arthritis zum Auftreten von Hörproblemen kommen kann, stimmt mit den Erfahrungen des auf diesem Gebiet ausgewiesenen Experten Dr.J.P. Harris von der Universität in Kalifornien überein. Harris stellt bei mindestens 30% der Patienten mit Autoimmunerkrankungen - einschließlich der rheumatoiden Arthritis - eine Schädigung des Innenohrs fest. Ursächlich kommen zum einen die entzündlichen Prozesse selbst als auch die Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente in Frage.

Aus diesem Grund betonen die Wissenschaftler die Notwendigkeit, das Hörvermögen in einem frühen Krankheitsstadium zu überprüfen, noch bevor eine Mitbeteiligung der Hirnnerven oder bleibende Nebenwirkungen aufgetreten sind. Nur so können rechtzeitig entsprechende Therapie wie chirurgische Maßnahmen im Bereich des Mittelohres durchgeführt werden.

Wird der ideale Zeitpunkt verpaßt, so bleibt das Gehör geschädigt und das Hörvermögen kann nur mit entsprechenden Hörgeräten verbessert werden.

Literatur: 1. Salvinelli F, Cancilleri F, Casale M, et al. Hearing thresholds in patients affected by rheumatoid arthritis. Clin Otolaryngol 2004 Feb; 29(1):75-9.

 

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