Fit für die große Reise?

Die gute Botschaft für alle, die es im Urlaub lieber etwas weiter weg mögen – eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen erstatten ab Juni 2007 die Kosten für Schutzimpfungen im Rahmen von privaten Auslandsreisen. Hier die Liste der erstattungsfähigen Reiseimpfungen und der Krankenkassen.

(Dienstag, 17.07.2007, Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer)
Kategorie: Sonstiges

Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben seit Juni 2007 in ihre Satzung die Kostenerstattung für Schutzimpfungen aufgenommen, die im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen notwendig werden. Bislang mussten diese Impfungen als Selbstzahlerleistung (sogenannte IGeL-Leistung = individuelle Gesundheitsleistung) von den Patienten selber bezahlt werden.

In der Regel werden dabei die Kosten für die ärztliche Leistung als auch für die Impfstoffe übernommen, allerdings unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung (d.h. 10% der Kosten für den Impfstoff mit einem Mindestbetrag von 5,00 EUR und einem Höchstbetrag von 10,00 EUR). Da es sich um eine Vorsorgeimpfung handelt, fällt eine Praxisgebühr nicht an.

Unter die neue Regel fallen keine Auslandsreisen, die aus beruflichen Gründen unternommen werden. Hier muß wie bisher der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Ebenfalls von der neuen Regelung nicht betroffen ist eine umfassende reisemedizinische Beratung, die unverändert wie bisher eine IGeL-Leistung bleibt.

Nach unseren Informationen fallen die folgenden Impfungen unter die neue Regelung (Stand Anfang Juli 2007):

  • Cholera
  • Diphtherie
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis *
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus
  • Malariaprophylaxe *

*Die Kosten für eine Malariaprophylaxe werden nicht von allen Krankenkassen übernommen, hier ist eine entsprechende Rückfrage notwendig.

Folgende Kosten sind nach der neuen Regelung erstattungsfähig:

  1. die ärztliche Impfleistung
  2. Impfstoff (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, s.o.)
  3. die zugehörige Beratung (nicht erstattungsfähig ist eine umfassende reisemedizinische Beratung)
  4. ggf. anfallende Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schutzimpfung

Folgende Krankenkassen übernehmen die Kosten für notwendige Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen (in alphabetischer Reihenfolge, Stand Anfang Juli 2007):

  • BKK MOBIL OIL KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
  • DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)
  • GEK (Gmünder Ersatzkasse)
  • Schwenninger BKK
  • SKD BKK, Schweinfurt
  • TAUNUS BKK
  • TK (Techniker Krankenkasse)
  • BKK EUREGIO*

* Bei der BKK EUREGIO gilt eine etwas andere Regelung. Hier erfolgt eine Beteiligung an den Kosten der Vorsorgemaßnahmen im Rahmen eines Bonusprogramms.

Das Abrechnungsverfahren erfolgt im Regelfall als Kostenerstattung. Dies sieht wie folgt aus:

Die Ärzte stellen die Kosten für die Schutzimpfung sowie die zugehörigen Kosten zunächst dem Patienten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Die GOÄ ist die Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen.

Die Rechnung wird dann bei der Krankenkasse eingereicht und anteilig erstattet. Dabei variiert der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse. Einige Kassen übernehmen nur den einfachen GOÄ-Satz, andere erstatten bis zum 2,3-fachen Satz.

Eine spezielle Regelung betrifft mit Wirkung vom 1. Juli 2007 die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) im Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo). Hier wurde eine Impfvereinbarung abgeschlossen, bei der die Abrechnung von Schutzimpfungen im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen direkt über die Krankenversicherungskarte erfolgt.

Bei Versicherten der Privaten Krankenversicherung bestehen unterschiedliche Regelungen. Viele Versicherungen übernehmen hier die Kosten für Auslands-Reiseimpfungen, bei einigen Unternehmen gehört dies aber nicht zum Versicherungsumfang.

Ein Tip zum Schluß: Medizinische Risiken im Zusammenhang mit Auslandsreisen treten nicht nur bei Fernreisen auf. Beispiele sind die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine Viruserkrankung, die die Hirnhäute und das Gehirn befällt und die u.a. in Österreich, Ungarn und weiteren Ländern ist Südosteuropa vorkommt, außerdem die Hepatitis A, die in vielen Mittelmeerländern verbreitet ist (man sagt, daß die Mehrzahl aller Muscheln im Golf von Neapel mit Hepatitis A infiziert ist).

Rheumatische Erkrankungen und Impfungen bei Auslandsreisen - was ist sinnvoll, was ist möglich, was ist riskant? Dies ist eines der vielen Themen des reisemedizinischen Seminars auf dem rheuma-online-Workshop vom 26.-29. Juli in Berlin.

Hier der Link zum Programm.
 

 

 

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