In der Regel nehmen Patienten COX-2 Hemmer länger ein als herkömmliche NSAR-Präparate

Im Durchschnitt ist die Medikamentenüberlebenszeit - das heißt die Zeitspanne, in der der Patient ein bestimmtes Medikament einnimmt - von Cox-2 Hemmern länger, als von nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR).

(Donnerstag, 29.07.2004, Dr. med. Gabriele Moultrie)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

 

COX-2 Hemmer gelten auf Grund ihres spezifischen Wirkungsmechanismus als verträglicher und nebenwirkungsärmer im Vergleich zu den cortisonfreien Rheumamitteln.

Wissenschaftler verglichen die Medikamentenüberlebenszeit der beiden Cox-2 Hemmer Celecoxib (Celebrex) und Rofecoxib (Vioxx) mit der Einnahmedauer der beiden nichtsteroidalen Antirheumatika Naproxen und Ibuprofen. Sie untersuchten auch, inwiefern demographische und krankheitsspezifische Faktoren die Einnahmedauer der Medikamente beeinflussen.

3639 Patienten, die entweder an einer rheumatoiden Arthritis, einer Arthrose oder einer Fibromyalgie litten, wurden in die Studie aufgenommen. Über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren wurden die Patienten alle 6 Monate befragt.

Die durchschnittliche Einnahmedauer von Celecoxib betrug 15 Monate, gefolgt von Rofecoxib mit 13 Monaten. Naproxen und Ibuprofen wurden in der Regel nur 10 Monate eingenommen.

Das Ausmaß der Erkrankung hatte keinen Einfluß auf die Einnahmedauer. Männliche und jüngere Patienten führten die Therapien länger durch.

Zusammenfassend läßt sich auf Grund dieser Studienergebnisse festhalten, dass COX-2 Hemmer länger eingenommen werden, als andere NSAR-Präparate. Ob dies ein Indikator für eine bessere Verträglichkeit oder für eine bessere Wirksamkeit ist, bleibt dahin gestellt.

Literatur:

Wolfe F, Michaud K, Burke TA, Zhao SZ. National Data Bank for Rheumatic Diseases-Arthritis Research Center Foundation, Wichita, Kansas 67214, USA. Longer use of COX-2-specific inhibitors compared to nonspecific nonsteroidal antiinflammatory drugs: a longitudinal study of 3639 patients in community practice. J Rheumatol. 2004 Feb;31(2):355-8.

 

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