Petition erfolgreich: Ulla Schmidt wird dem Beschluß des Bundesausschusses zu neuen Heilmittel-Richtlinien nicht zustimmen

Nach der am 1. Dezember beschlossenen Novellierung der Richtlinien wären Langfristverordnungen von z.B. Krankengymnastik oder Ergotherapie nicht mehr möglich, und Therapiepausen von jeweils 12 Wochen die Regel. Innerhalb von weniger als 2 Wochen wurden mehr als 60.000 Unterschriften gegen diesen unglaublichen Beschluß des Bundesausschusses Krankenkassen-Ärzte gesammelt.

(Dienstag, 23.12.2003, rol)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

Von Kathrin und Birgit aus Hannover wurde es schon im Forum gepostet. Die Meldung ist aber so wichtig, daß wir sie auch in den rheuma-news noch einmal aufnehmen.

Nach all den Greuelnachrichten der letzten Zeit nun endlich einmal eine gute: Der unglaubliche Beschluß des Bundesausschusses Ärzte-Krankenkassen, höchstes Organ zu Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem eine Novellierung der Heilmittelrichtlinien formuliert wurde, wird vom Bundesgesundheitsministerium nicht genehmigt.

Heilmittel sind z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, alle physikalischen Therapien wie Elektrotherapie, therapeutischer Ultraschall, Kryotherapie oder Thermotherapie (Kälte- oder Wärmeanwendungen), Massagen, außerdem Logopädie.

Die Novellierung der Heilmittelrichtlinien hatte einschneidende Beschränkungen für die Verordnung von Heilmitteln vorgesehen, u.a. den Ausschluß von Langfristverordnungen. Außerdem sollten generelle Therapiepausen von jeweils 12 Wochen eingeführt werden.

Damit wäre gerade für chronisch Kranke mit schweren Krankheitsverläufen, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung eine regelmäßige Behandlung benötigen, eine durchgängige Therapie nicht mehr möglich gewesen.

Der Ortsauschuss selbstständiger Krankengymnasten in Wuppertal organisierte in Windeseile eine Petition und konnte es erreichen, daß innerhalb von kürzester Zeit, d.h. in nur zwei Wochen eine überwältigende Zahl von Unterschriften gesammelt wurde.

Der Bundesausschuß hatte am 1. Dezember 2003 seine Entscheidung getroffen – bereits am 13. Dezember wurden im Bundesministerium 62.384 Unterschriften abgegeben, die gegen diesen Beschluß gesammelt worden waren.

Das Ergebnis: Das Bundesministerium hat entschieden, daß die Richtlinien in dieser Form nicht in Kraft treten werden. Der neue Bundesausschuss, der sich nach Maßgabe des GMG ab dem 1. Januar 2004 neu zusammensetzen wird, soll darüber beraten und unter Beteiligung von Patientenvertretern, wie es im GMG ab Januar 2004 vorgeschrieben ist, neu entscheiden.

Quelle: www.physio.de

 

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