Ständige Impfkommission erweitert die Impf-Empfehlungen um die Windpocken-Impfung

Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat ihre Empfehlungen um die Windpocken-Impfung erweitert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ruft nun zur Windpocken-Impfung auf.

(Samstag, 28.08.2004, Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

Windpocken gehören zu den ansteckendsten Infektionserkrankungen. Bei Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind kommt es bei etwa 90-95% zu einer Ansteckung. Nicht alle Fälle verlaufen harmlos. Vielmehr kommt es bei jedem zwangzigsten Patienten zu schweren Verläufen und zum Teil erheblichen Komplikationen. In einer Pressemitteilung vom 16. August 2004 erklärte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, in Berlin, daß die Bedeutung der Windpocken unterschätzt wird. Dies habe eine Befragung in knapp 300 Arztpraxen gezeigt.

Bereits im Juli 2004 hatte die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) ihre Empfehlungen um die Windpocken-Impfung erweitert. Sie berücksichtigte dabei ein aktuelles Positionspapier der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nach dem eine allgemeine Impfung gegen Windpocken in den wohlhabenden Industrienationen erwogen werden sollte.

Die Empfehlungen sind zum einen für Kinder und Jugendliche mit entzündlich-rheumatischen und immunologischen Systemerkrankungen von Bedeutung. Für Erwachsene mit solchen Erkrankungen sind die Windpocken deshalb relevant, weil es bei einer erneuten Ansteckung bzw. bei einer Reaktivierung des Windpockenvirus bei Ihnen zu einer Gürtelrose kommt. Dieses Risiko ist vor allem unter einer immunsuppressiven Therapie erhöht. Bei Schwangeren, die vorher nicht an Windpocken erkrankt waren und die keinen Impfschutz besitzen, kann die Windpockenerkrankung beim ungeborenen Kind außerdem zu Schäden führen.

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer entzündlich-rheumatischen oder immunologischen Systemerkrankung empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendrheumatologie, daß Impfungen bei diesen Patienten nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durchgeführt werden sollten.

Danach wird die Impfung gegen Windpocken für alle Kleinkinder zwischen dem vollendeten 11. Monat und dem vollendeten 14. Lebensmonat empfohlen. Außerdem sollten alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr geimpft werden, die bislang nicht gegen Windpocken geimpft wurden und noch nicht an Windpocken erkrankt waren.

Die Empfehlungen der STIKO gehen außerdem dahin, alle Patienten, die keine Antikörper gegen Windpocken haben („seronegative Patienten“), vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie gegen Windpocken zu impfen. Dies betrifft in der Kinderrheumatologie insbesondere die Therapie mit Methotrexat und mit TNF-alpha-Blockern (zugelassen ist derzeit für die Behandlung der juvenilen Arthritis der TNF-alpha-Blocker Etanercept = Enbrel). Geimpft werden sollten nach diesen Empfehlungen auch alle seronegativen Patienten unter einer immunsuppressiven Therapie, allerdings nicht solche unter einer intensiven immunsuppressiven Therapie.

Quelle:

Epidemiologisches Bulletin (Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut) Nr. 30 vom 23. Juli 2004

 

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