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Remissionskriterien

Die Remissionskriterien dienen zur Beurteilung, ob es bei einer rheumatoiden Arthritis zu einer Remission gekommen ist, d.h. einer Rückbildung der Erkrankung. Diese kann entweder spontan eingetreten sein (sehr selten!) oder durch eine wirksame remissionsinduzierende Therapie (Therapie mit langwirksamen Antirheumatika, krankheitsmodifizierenden Substanzen, DMARD´s oder mit krankheitskontrollierenden Substanzen, DCARD´s) bewirkt worden sein.

Die ACR-Remissionskriterien wurden 1981 von einer Expertengruppe unter Leitung von Pinals formuliert und definieren die folgenden Bedingungen, die für eine Remission vorliegen müssen:

     

  1. Morgendliche Gelenksteifigkeit < 15 Minuten
  2. Kein Auftreten von Ermüdung
  3. Fehlen von Gelenkschmerzen
  4. Fehlen von Bewegungsschmerzhaftigkeit der Gelenke
  5. Fehlen von Gelenkschwellungen
  6. BSG < 30 mm/h n.W. bei Frauen bzw. < 20 mm/h n.W. bei Männern

Zusätzlich dürfen keine Zeichen aktiver systemischer Manifestationen wie z.B. Perikarditis, Pleuritis oder Vaskulitis vorliegen. Eine Remission liegt vor, wenn mehr als 5 Kriterien über mehr als 2 Monate Dauer erfüllt sind.

(Pinals et. al. 1981)

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