Chronisch Kranke: Geld sparen durch Zuzahlungsbefreiung

Wer an einer chronischen Erkrankung leidet, der kann bei seiner Krankenkasse bereits zu Jahresbeginn einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Diese muss jedes Jahr neu beantragt werden.

(Freitag, 06.01.2017, Julia Nix)
Kategorie: Gesundheitssystem

Foto: Julia Nix, rheuma-online

Etwa sieben Millionen Menschen sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit, dies entspricht zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Die Antragsstellung empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen gesetzlich Versicherten, die ein planbares Einkommen haben und die regelmäßige Zuzahlungen erwarten. Denn nur wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird.

Mit Pressematerial der ABDA

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