Ab 1. April 2008 können MindestpensionistInnen und SozialhilfeempfängerInnen mit dem Mobilpass die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien günstiger nutzen
SozialhilfeempfängerInnen mit zumindest einmonatigem Sozialhilfebezug und MietbeihilfebezieherInnen bekommen ihre Mobilpässe von der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) automatisch zugeschickt.
MindestpensionistInnen, die keine Mietbeihilfe beziehen, können ab April 2008
einen Antrag bei der Magistratsabteilung 40 stellen. Mit dem Mobilpass können
ermäßigte Monatsnetzkarten der Wiener Linien zum Preis von derzeit 15,20 Euro (statt 49,50 €) oder Einzelfahrscheine zum Halbpreis erworben werden.
Detailinformationen zum neuen Mobilpass
Antragsstelle für den Mobilpass ist die Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) am Thomas- Klestil-Platz 8, in 1030 Wien. Für Fragen und Informationen zum Mobilpass der Stadt Wien steht die Servicenummer der MA 40 unter 01/ 4000 - 8040 zur Verfügung.
Die Gültigkeit des Mobilpasses für MindestpensionistInnen beträgt fünf Jahre,
für SozialhilfeempfängerInnen sechs Monate. Wer nach diesen sechs Monaten
weiterhin Sozialhilfe bezieht, erhält automatisch eine Verlängerungsmarke über
den Postweg zugesandt.
BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage werden ersucht, vor Ablauf
der Gültigkeit einen neuen Antrag an die Magistratsabteilung 40 zu stellen.
Benötigte Personaldokumente sind der Einkommens- bzw. Pensionsbelege, ein
Meldenachweis und ein Lichtbildausweis.
Die Karte ist nicht übertragbar und ausschließlich in Verbindung mit einem
Lichtbildausweis gültig.
Bei Fahrausweiskontrollen sind der Mobilpass, ein amtlicher Lichtbildausweis
und die gültige Fahrkarte vorzuzeigen.
Weitere vielfältige Angebote der Stadt Wien für sozial Schwache
15.000 sozial benachteiligte WienerInnen haben mit dem kostenlosen Kulturpass gratis Zugang zu einer Vielzahl von Veranstaltungen. Auch im Bereich Volksbildung gibt es zahlreiche Initiativen. "Der neue Mobilpass ist für uns auch ein wichtiger Beitrag gegen Ausgrenzung. „Damit wird es möglich, die vielen Angebote der Stadt Wien mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen“, betont Sozialstadträtin Mag. Sonja Wehsely im Rahmen des Bürgermeister-Pressegesprächs.
Nieder- bis höherschwellige Beschäftigungsprojekte, Unterstützung bei der
Arbeitssuche, sozialarbeiterische Betreuung, SchuldnerInnenberatung,
Sozialberatung, Krisenintervention, Wohnungssicherung, gesundheitliche
Maßnahmen und Vieles mehr sorgen dafür, dass in Wien niemand mit Problemen alleine gelassen wird. "Sozial- und Arbeitsmarktpolitik gehen in Wien Hand in Hand. Ziel der Wiener Sozialpolitik ist es, sozial schwachen WienerInnen möglichst rasch wieder eine Beschäftigung zu ermöglichen, von der sie auch leben können," so Wehsely weiter.
Was passiert mit dem bisherigen Sozialpass P?
Der neue Mobilpass folgt den Leistungen des bisherigen Sozialpasses P der Wiener Linien und ersetzt diesen Schritt für Schritt. Alle bis 31. März 2008 ausgestellten Sozialpässe behalten ihre Gültigkeit. Befristet ausgestellte Sozialpässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Alle Begünstigungen für den Sozialpass bleiben bestehen.
Weitere Informationen rund um den Mobilpass erhalten Sie bei der
Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) und unter der Servicenummer 01/ 4000 - 8040
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 25.3.2008