Diese Gesetzesänderungen betreffen das Gesundheitswesen

Am ersten August 2013 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Diese betreffen auch Mediziner und Patienten.

(Freitag, 02.08.2013, Julia Nix)
Kategorie: Gesundheitssystem

Erleichterung für säumige Beitragszahler: Die Verzugszinsen wurden von fünf auf ein Prozent gesenkt. Foto: Julia Nix, rheuma-online

Krankenversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen können, müssen künftig niedrigere Zinsen zahlen für ihre Beitragsschulden. Dank des "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" müssen gesetzlich Versicherte statt fünf Prozent Zuschlag nur noch ein Prozent zahlen.

Das Gesetz beinhaltet auch einen Schuldenerlass für diejenigen, die bisher gar nicht versichert waren: Wer bisher nicht versichert ist und sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse meldet, der bekommt die Schulden erlassen.

Das Transplantationsgesetz wurde zum 1.8.2013 verschärft. Wenn ein Arzt beispielsweise eine Warteliste manipuliert, so muss er künftig mit einer Freiheits- oder einer Geldstrafe rechnen. Die Richtlinien zur Organspende sollen zudem transparenter und überprüfbarer werden. So müssen die Richtlinien der Bundesärztekammer beispielsweise künftig vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.

Durch ein neues Notdienstgesetz werden die Apotheken auf dem Land gestärkt, da sie für Notdienste künftig einen pauschalen Zuschuss erhalten, unabhängig vom bisherigen Zuschlag pro bedientem Kunden. In dünn besiedelten Regionen nehmen weniger Patienten den Notdienst in Anspruch als in der Stadt. Wegen der geringeren Apothekendichte müssen Apotheken allerdings auf dem Land gleichzeitig häufiger Nacht- und Notdienste leisten.

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