Gesetzliche Krankenkassen: Das ändert sich 2015

Mit Beginn des neuen Jahres sind Änderungen für die gesetzlich Krankenversicherten wie eine Senkung des Beitragssatzes und ein Sonderkündigungsrecht in Kraft getreten.

(Freitag, 02.01.2015, Julia Nix)
Kategorie: Gesundheitssystem

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Versichertennachweis. Foto: Julia Nix, rheuma-online

Im Rahmen der GKV-Finanzreform sinkt der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Ob sich die Senkung für die Beitragszahler jedoch unterm Strich bemekrbar macht, hängt von den jeweiligen Kassen der Versicherten ab, denn diese dürfen künftig erforderliche Zusatzbeiträge erheben.

Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, sagte aufgrund der neuen Gesetzeslage in einem Interview steigende Zusatzbeiträge voraus. Diese wurden bisher pauschal erhoben, ab 2015 sind diese einkommensabhängig. Die Höhe dieses Beitrags hängt allerdings auch davon ab, wie wirtschaftlich die jeweilige Kasse arbeitet.

Allerdings haben Versicherte künftig ein Sonderkündigungsrecht das es den Versicherten ermöglicht, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.

Als Versichertennachweis beim Arztbesuch gilt seit dem 1. Januar 2015 ausschließlich nur noch die elektronische Gesundheitskarte.

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