Demnächst bieten schon 450 Ärzte in ganz Österreich den neuen Patientenservice an. "Patienten sind Eigentümer ihrer Gesundheitsdaten!" sagt Hans-Joachim Fuchs, Arzt für Allgemeinmedizin in Wien-Alsergrund.
Wie bei der Gesundheitsakte ELGA verfügen bei der Notfall- und der Befundkarte die Patienten über ihre Gesundheitsdaten", betont Fuchs.
Anders als beim Regierungsprojekt ELGA gebe es bei den beiden Karten kein Problem mit dem Datenschutz. Denn ein Patient, der eine Karte beantragt, willigt damit ausdrücklich in die Speicherung seiner Gesundheitsdaten ein. Bei der Befundkarte schützt außerdem ein nur dem Patienten bekanntes Passwort die Daten vor unerwünschten Zugriffen. (Im Fall der Notfallkarte gibt es dieses Passwort nicht, denn die Ersthelfer müssen die Notfalldaten auch dann abrufen können, wenn der Patient nicht ansprechbar ist.)
Für Fuchs, der auch Mitglied des Referats für medizinische Datensicherung, ELGA und E-Health in der Wiener Ärztekammer ist, steht jedenfalls fest: "Die Eigentümer ihrer Gesundheitsdaten sind die Patienten und nicht der Staat. Auch aus diesem Grund bin ich ein Befürworter der Notfall- und der Befundkarte."
Es gibt 100 niedergelassenen Ärzte, bei denen die Patienten jetzt schon die beiden Karten bestellen können.
Die Liste jener Ärzte, die die Befund- und Notfallkarte anbieten, findet sich auch im Internet unter www.befundkarte.at und www.notfallkarte.at.
Weitere 350 Ärzte folgen demnächst, sie haben sich bereits für einen Installationstermin der notwendigen Software angemeldet. Aber nicht nur die Ärzte, auch immer mehr Patienten setzen auf die Befund- und Notfallkarte: "Das Interesse ist riesig", freut sich Praktiker Fuchs, "die 150 Informationsfolder, die wir aufgelegt haben, waren in kürzester Zeit vergriffen. Einige Patienten haben die Befund- und Notfallkarte auch schon beantragt, meist fällt die Entscheidung dann gleich für beide Karten."
Das rege Patienteninteresse ist für den Wiener Allgemeinmediziner keine Überraschung. Hätten doch beide Karten unbestreitbare Vorteile für den Patienten: Bei der Notfallkarte sei ausschlaggebend, dass sich der behandelnde Notarzt auf die vom praktischen Arzt eingegebenen, medizinischen Daten verlassen kann. "Es ist immer die Frage, ob und wie sich ein Patient an seine Gesundheitsdaten erinnert", weiß Fuchs aus der Praxis zu berichten. "Ein medizinisches Dokument hingegen, das zum Beispiel eine Penicillinallergie nachweist, ist unanfechtbar."
Die Befundkarte führt laut Fuchs überhaupt zu einer wesentlichen Stärkung der Patienten, da deren Befunde nicht mehr so leicht unter den Tisch gekehrt werden können.
"In Österreich ist es leider immer noch gängige Praxis, den Patienten ihr Eigentum, nämlich ihren Befund, vorzuenthalten anstatt automatisch auszuhändigen", so die Kritik. "Deshalb kennen die meisten Patienten ihre Krankengeschichte gar nicht, zumindest nicht im Detail. "Als Beispiel nennt Fuchs den Krebsabstrich beim Gynäkologen. Hier bekämen die Patientinnen ihren Befund in der Regel nur bei einem positiven Ergebnis zu sehen. Und das, obwohl auch ein negativer Befund durchaus interessante Informationen für die einzelne Patientin beinhalten kann wie zum Beispiel den Hinweis auf eine mögliche Infektion. Außerdem hätte die Befundkarte noch einen weiteren positiven Effekt: Sie könne dazu beitragen, dem Patienten unangenehme Mehrfachuntersuchungen zu ersparen, was wiederum das Gesundheitssystem entlaste.
Hans-Joachim Fuchs abschließend: "Für mich sind Befund- und Notfallkarte wertvolle Kontrollinstrumente mündiger Patienten. Und je mündiger die Patienten, umso effizienter ist das gesamte Gesundheitssystem."