Medikamente nicht abrupt absetzen

Verschwinden die Beschwerden, liegt der Gedanke nah, die Medikamente eher als geplant abzusetzen. Was bei akuten Erkrankungen wie Durchfall in Ordnung ist, kann beispielsweise bei einer Kortisontherapie bei Rheuma schwerwiegende Konsequenzen haben. Darauf macht die Barmer GEK aufmerksam.

(Freitag, 17.10.2014, Julia Nix)
Kategorie: Medikamente

Die richtige Medikamenteneinnahme spielt eine entscheidende Rolle für den Behandlungserfolg. Dabei geht es nicht nur um Dosierung, Zeitpunkt und Häufigkeit, sondern auch um die Dauer. Aus Angst vor Nebenwirkungen oder Abhängigkeit verkürzen Patienten jedoch immer wieder die Einnahmezeit. Für die Gesundheit kann dies jedoch fatale Folgen haben.

Denn viele Arzneimittel dürfen nicht abrupt abgesetzt werden, weil der Körper dann überreagiert. Das passiert in erster Linie bei Betablockern, Antidepressiva, Kortison und Magensäure-Hemmern. Wenn beispielsweise bei Rheuma längere Zeit und in einer höheren Dosierung Kortison eingenommen wird, kann ein plötzliches Absetzen zu einem Rückfall sowie zu einer lebensbedrohlichen Unterzuckerung führen.

Erhöhtes Rückfallrisiko durch verfrühtes Absetzen

"Betablocker sollen den Blutdruck senken. Wird das Mittel plötzlich abgesetzt, können gefährliche Blutdruckkrisen die Folge sein. Patientinnen oder Patienten können im schlimmsten Fall sogar einen Herzinfarkt bekommen", so Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer GEK. Ein abruptes Absetzen von Antidepressiva erhöht die Gefahr für die Rückkehr der Depression. Nach der längeren Einnahme von Magensäure-Hemmern kann der Körper mit einer verstärkten Säureproduktion reagieren.

Dosis nur langsam verringern

Dennoch müssen Betablocker und Co. nicht automatisch lebenslänglich eingenommen werden. Ein Absetzen ist möglich, vorausgesetzt, die Dosis wird langsam verringert. "Experten nennen das ausschleichend dosieren. Dadurch kann sich der Körper auf die neue Situation ohne das bekannte Medikament einstellen und zeigt keine unerwünschten Gegenreaktionen", so Günther. Dieses Ausschleichen sollte allerdings immer nach Rück- und in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.

Mit Pressematerial der Barmer GEK

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