Systemischer Lupus erythematodes - Versorgungsamt Bayreuth erkennt SLE als Folge der Impfung gegen Diphterie an

Eine wichtige Entscheidung hat das Versorgungsamt Bayreuth nun bei einem Patienten mit systemischem Lupus erythematodes (SLE) getroffen, indem es den SLE als Folge einer Impfung mit Diphterie anerkannt hat.

(Donnerstag, 25.07.2002, al)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

Die Ursache des systemischen Lupus erythematodes (SLE) ist bis

heute unbekannt. Dies

hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei

Zusammenhangsfragen geführt, insbesondere auch im Zusammenhang mit

versicherungsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Fragestellungen.

Nun hat das Versorgungsamt Bayreuth offensichtlich bei einem Antragsteller

im vorliegenden speziellen Fall dessen systemischen Lupus als Folge einer

vorausgehenden Impfung gegen Diphterie und damit als Impfschaden im Sinne

des Versorgungsgesetzes anerkannt. Die genaue Begründung ist uns nicht

bekannt (das Aktenzeichen liegt uns allerdings ebenso wie eine Kopie des

Bescheids vor). Vermutlich hat es sich aber um eine Entscheidung auf der

Grundlage der sogenannten "Kann-Bestimmung" gehandelt.

Die Entscheidung dürfte nicht grundsätzlich auf andere Patienten mit

systemischem Lupus erythematodes übertragbar sein. Insbesondere ist aus dem

Bescheid nicht abzuleiten, dass nun bei jedem Patienten mit systemischem

Lupus erythematodes diese Erkrankung als Impfschaden anerkannt werden

könnte.

Zum einen kommt das Versorgungsgesetz unseres Wissens ohnehin nur bei

amtlich empfohlenen Impfungen aus einem entsprechenden offiziellen Katalog

zur Anwendung. Weiterhin scheidet nach der üblichen gutachterlichen Praxis

bei solchen Zusammenhangsfragen ein möglicher Zusammenhang in der Regel

schon von vorneherein aus, wenn zwischen der angeschuldigten Impfung und den

ersten Symptomen und (das dürfte rechtlich von wesentlicher Bedeutung sein)

objektiv dokumentierten krankheitstypischen bzw. krankheitsspezifischen

Befunden ein Zeitraum von mehr als wenigen Wochen (je nach Lage der Dinge

ggf. maximal von wenigen Monaten) liegt.

Andererseits sollten alle Patientinnen und Patienten mit systemischem Lupus

erythematodes, bei denen erste Symptome der Erkrankung in einem sehr engen

zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftraten, d.h. kurz nach einer

Impfung, dies zum Anlaß nehmen, mit ihrem behandelnden Arzt über einen

möglichen Zusammenhang im Hinblick auf die Auslösung des Lupus zu sprechen

und ggf. beim zuständigen Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag auf

Anerkennung als Impfschaden zu stellen. Natürlich würden uns Berichte über

solche Zusammenhänge sehr interessieren, da es auch die entsprechende

Datenbasis und die Erkenntnisse über mögliche Ursachen und Auslöser von SLE

verbreitern würde. Über entsprechende Mitteilungen mit kurzer

Falldarstellung würden wir deshalb uns sehr freuen

(Dr.Langer@rheuma-online.de).

Unsere Quelle zum obigen Beitrag im folgenden im Original:

Sehr geehrter Herr Dr. Langer,

am vergangenen Montag hat mir das Versorgungsamt Bayreuth in einem Bescheid

mitgeteilt, dass

"I. Als Folge einer Schädigung nach dem IfSG werden ab 01.11.2000

anerkannt: 'Lupus erythematodes, Lupusnephritis' im Sinne der Entstehung.

II. Die Schädigungsfolgen bedingen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

um weniger als 25%. Versorgungsrente steht Ihnen deshalb nicht zu.

...

Die unter Punkt I. genannten Gesundheitsstörungen sind Folge der Impfung

gegen Diphtherie vom 02.05.1997 und wurden durch die Impfungen gegen

Hepatitis A und B vorübergehend verschlimmert.

..."

Das ist endlich der lang ersehnte Durchbruch! Nun wurde auch erstmals in

Deutschland anerkannt, dass eine Impfung Lupus Erythematodes auslösen kann.

Für mich konkret bedeutet dies, dass ich von nun an zuzahlungsfrei nach dem

Bundesversorgungsgesetz versorgt werde und leichter Kuren bzw.

Haushaltshilfen bekommen kann.

Den kompletten Bescheid habe ich in der Anlage beigefügt. Ich erlaube Ihnen,

meinen Fall öffentlich darzustellen, wenn Sie meinen Namen dabei nicht

verwenden.

Mit freundlichen Grüßen!

Karsten L. (Name ist der Redaktion bekannt)

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.