Vorsorgeuntersuchungen bei Patienten mit rheumatoider Arthritis

Anhand einer Follow-up-Studie über 5 Jahre an Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) in den USA konnte nachgewiesen werden, dass Patienten mit RA nicht im optimalen Ausmaß die allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsfürsorge erhalten. Die betreuenden Ärzte sollten daher besonders darauf achten, dass auch die basalen Vorsorgeuntersuchungen wie Kontrolle von Blutdruck und Fettstoffwechsel, Krebsvorsorge, sowie Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken nicht vernachlässigt werden.

(Sonntag, 12.10.2003, Dr. med. Gabriele Moultrie)
Kategorie: Archiv bis Mai 2005

Eine an der MAYO-Klinik durchgeführte Studie an RA-Patienten (67 Männer, 197 Frauen) hatte zur Fragestellung, inwieweit die allgemeinen evidenzbasierten Empfehlungen zur Vorsorge und Gesundheitsfürsorge bei RA-Patienten durchgeführt werden.

Folgende Parameter wurden unter die Lupe genommen: Blutduckmessung alle 2 Jahre, Fettstoffwechselprofil alle 5 Jahre, jährliche Influenza-Impfung und einmalige Impfung gegen Pneumokkoken bei Patienten über 65, sowie die jährliche Mammographie bei über 50Jährigen und ein Gebärmutterhalsabstrich alle 3 Jahre.

Es zeigte sich, dass 95% der Patienten eine Blutdruckmessung innerhalb von 2 Jahren erhielten. Bei 88% wurden fünfjährlich die Blutfette bestimmt. Die empfohlenen Impfungen wurden bei ungefähr 35% durchgeführt. Die jährliche Mammographie wurde nur bei 33% der Patientinnen über 50 Jahre veranlaßt. Einen Gebärmutterhalsabstrich erhielten 77% alle 3 Jahre.

Man erkennt aus diesen Ergebnissen aus den USA unschwer, dass eine Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen bei Patienten mit RA dringend erforderlich ist. Behandelnde Ärzte, aber auch die Patienten selbst sollten auf die regelmäßige Durchführung der basalen Vorsorgemaßnahmen achten

Literatur: Kremers HM, Bidaut-Russell M, Scott CG, Reinalda MS, Zinsmeister AR, Gabriel SE.

Departmnet of Health Sciences Research, Mayo-Clinic, Rochester, MN 55905, USA

J Rheumatol. 2003 Sep;30(9):1940-7.

 

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