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Fragen und Antworten

Eine Frage von Claudia F.:

Ich habe derzeit ein großes Problem mit meinem Rheumatologen. Nachdem ich einen heftigen Schub hatte und ich letzte Woche als "Notfall-Patientin" hingegangen bin, stellte er mir "Enbrel in Aussicht. Ich sollte die Lunge röntgen lassen und den Tuberkulose-Test

machen, was alles geschehen ist. Als ich am Montag in die Praxis kam, war von Enbrel keine Rede mehr, sondern von seinem Budget. Nachdem ich mir einen längeren Vortrag über sein Budget angehört habe, schob er mir Arava über den Tisch. Wir diskutierten einige Zeit und er gab mir für die Verweigerung von Enbrel lediglich sein Budget als Begründung. Ausserdem müsste ich, um Enbrel zu bekommen ALLE Basismedikamente genommen haben, ansonsten würde ich für Enbrel nicht in Frage kommen. Ich habe bis heute Azulfidine, MTX, Gold, Imurek und Quensyl genommen und einige sind wegen starker Nebenwirkungen abgesetzt worden. Nun habe ich mir Infos besorgt und erfahren, daß ich lediglich zwei Basismedikamente genommen haben muß, die nicht gewirkt haben.

 

Mein Fragen sind folgende: Kann ich durch eine Bescheinigung o.ä. aus

seinem Budget herausgenommen werden, sozusagen ein "Sonderfall"? (Er hat schon mehrere Enbrel-Patienten). Wieviel Enbrel-Patienten "darf" ein internistischer Rheumatologe haben? Kann er mir das Enbrel verordnen oder muß ich dafür ins Krankenhaus? Muß er eine Zweitmeinung haben, die die Gabe von Enbrel bestätigt? (Ich habe nun einen Bericht vorliegen, der Kineret empfiehlt, weil vor einigen Wochen Kineret zur Diskussion stand).

 

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 1.06.2003:

Zunächst: Prinzipielle Gesichtspunkte zum Einsatz von TNF-alpha-Blockern bei der Therapie einer rheumatoiden Arthritis

 

Nach internationalen Empfehlungen, die im wesentlichen in Deutschland auch den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie entsprechen, können TNF-alpha-Blocker bei schweren, hochaktiven Verlaufsformen einer rheumatoiden Arthritis dann eingesetzt werden, wenn die Erkrankung durch die konventionelle Therapie mit den traditionellen langwirksamen Antirheumatika („Basistherapeutika“) innerhalb einer angemessenen Zeit nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Üblicherweise sollten dabei vor dem Einsatz von TNF-alpha-Blockern mindestens zwei der traditionellen langwirksamen Antirheumatika eingesetzt worden sein, darunter Methrotrexat über einen ausreichend langen Zeitraum (mindestens 3 Monate) und in einer ausreichend hohen Dosierung (mindestens 15 mg pro Woche). Außerdem sollte im Regelfall vor dem Einsatz von TNF-alpha-Blockern mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten eine Therapie mit den traditionellen langwirksamen Antirheumatika durchgeführt worden sein. Diese Voraussetzung gilt im Grundsatz, d.h. im begründeten Einzelfall ist ein Einsatz von TNF-alpha-Blockern auch schon früher möglich. So ist in den USA Enbrel bei schweren Formen einer rheumatoiden Arthritis auch als Ersttherapie ohne vorherige Behandlung mit traditionellen Basismedikamenten zugelassen.

 

 

Kann ich durch eine Bescheinigung o.ä. aus seinem Budget herausgenommen werden, sozusagen ein "Sonderfall"? (Er hat schon mehrere Enbrel-Patienten)

 

 

In vielen Bundesländern sind alle Medikamente, die für die langwirksame antirheumatische Therapie einer rheumatoiden Arthritis und von verwandten Erkrankungen (Kollagenosen und Sonderformen) verwendet werden, „von Amts wegen“ aus dem Budget herausgenommen, d.h. als Praxisbesonderheit anerkannt. Der Arzt, der diese Medikamente verordnet, hat damit nicht zu befürchten, dass er im Rahmen eines Regresses die Kosten für diese Medikamente selber tragen muß.

 

In Bundesländern bzw. KV-Bezirken, wo diese Regelung nicht gilt, kann es einem Kassenarzt tatsächlich passieren, dass die Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung oder beide gemeinsam vereint einen Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung stellen und in einem dafür vorgesehenen Prüfgremium – oft bar jeder Kenntnis und, so scheint es jedenfalls, auch bar jeden Verstandes – beschließen, dass diese oder jene Therapie nicht wirtschaftlich war. Dies bedeutet für den verschreibenden Arzt, dass er die Kosten für die Medikamente, die er verschrieben hat, von seinem Honorar abgezogen bekommt, d.h. selber bezahlen muß.

 

Durch „Bescheinigungen“ können Medikamente nicht aus dem Budget herausgenommen werden. Die einzige Möglichkeit, die es gibt, besteht in einer schriftlichen Erklärung der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung, dass sie bei dem jeweiligen Medikament auf einen Antrag auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit verzichten. Bislang haben wir noch nicht davon gehört, dass sich eine Krankenkasse oder eine Kassenärztliche Vereinigung auf ein solches Schriftstück eingelassen hätte.

 

Wieviel Enbrel-Patienten "darf" ein internistischer Rheumatologe haben?

 

Beliebig viele. Es gibt keine Begrenzungen nach oben oder nach unten. Die Verordnung von Enbrel hängt allein davon ab, ob dieses Medikament notwendig, zweckmäßig und gleichzeitig wirtschaftlich ist. Wenn ein Rheumatologe sehr viele schwerkranke Patienten mit einer rheumatoiden Arthritis hat, wird er sehr viele Enbrel-Patienten haben; wenn er keine sehr schwer kranken Patienten mit dieser Diagnose hat, wird er wahrscheinlich keinen einzigen Enbrel-Patienten haben.

 

Kann er mir das Enbrel verordnen oder muß ich dafür ins Krankenhaus?

 

Jeder Arzt kann Enbrel verordnen. Aus den genannten Gründen, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Kostenübernahme, ist es sinnvoll, wenn die Verordnung von Enbrel durch einen internistischen Rheumatologen erfolgt. Eine Krankenhausbehandlung ist dafür nicht notwendig.

 

Muß er eine Zweitmeinung haben, die die Gabe von Enbrel bestätigt? (Ich habe nun einen Bericht vorliegen, der Kineret empfiehlt, weil vor einigen Wochen Kineret zur Diskussion stand)

 

Eine Zweitmeinung ist für die Verordnung von Enbrel nicht notwendig. Für das subjektive Wohlbefinden eines ängstlichen internistischen Rheumatologen ist eine Zweitmeinung vielleicht hilfreich. Wenn es juristisch hart auf hart kommt, ist sie vielleicht auch ein ganz klein bisschen nützlich. Letztendlich muß aber jeder Arzt für die Therapie gerade stehen, die er durchführt, und kann die Verantwortung dafür in letzter Konsequenz nicht an andere abgeben.

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