Sie sind hier: rheuma-online » Archiv » Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Eine Frage von Ernst L.:

Ich werde von meiner Hausärztin, einer Internistin, und einem Orthopäden betreut. Ist der TNF-alpha-Rezeptor Etanercept für meine Erkrankung, den Morbus Bechterew zugelassen? Oder sind andere Biologicals für mich angezeigt? Alle bisherigen Rheuma-Medikamente kann ich wegen Unverträglichkeit nicht einnehmen. Ich konnte mich einigermaßen mit täglicher Gymnastik und gesundem Leben durchschlagen. Mit zunehmendem Alter werden meine Beschwerden immer stärker, so daß ich nun dringend auf eine medikamentöse Hilfe angewiesen bin. Ich bitte daher um Information,

insbesondere auch zu den zu erwartenden Nebenwirkungen.

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 7.08.2003:

Für die Therapie des M. Bechterew liegen aus klinischen Studien die umfangreichsten Erfahrungen mit der TNF-alpha-Blocker-Therapie derzeit für Infliximab (Remicade) vor. Positive Ergebnisse zeigen die klinischen Studien auch für Etanercept (Enbrel).

 

In Deutschland ist allerdings nur Infliximab für die Therapie des M. Bechterew offiziell zugelassen. Wenn keine Gegenanzeigen gegen diese Therapie bestehen, sind die gesetzlichen Krankenkassen deshalb nicht verpflichtet, bei einem Bechterew-Patienten die Kosten für einen anderen TNF-alpha-Blocker wie Etanercept (Enbrel) zu übernehmen.

 

Die Situation stellt sich etwas anders dar, wenn Infliximab nicht vertragen wird oder andere (medizinische) Gründe gegen die Anwendung von Infliximab sprechen (sogenannte Kontraindikationen). In einem solchen Fall könnte unter Umständen auch bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung in einem sehr gut zu begründenden Einzelfall eine Kostenübernahme auch für Enbrel bei der Therapie des M. Bechterew möglich sein.

 

Wesentliche Grundlage dazu sind klinische Studien aus den USA, die die Wirksamkeit von Enbrel bei der Therapie des M. Bechterew belegen. Außerdem ist in der USA die Zulassung von Enbrel für die Therapie des M. Bechterew beantragt, so dass damit wesentliche Voraussetzungen für einen „off-label-use“ nach den Vorgaben des aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts vorliegen.

 

Die Nebenwirkungen einer TNF-alpha-hemmenden Therapie entsprechen bei der Behandlung des M. Bechterew im wesentlichen den möglichen Nebenwirkungen, wie sie auch bei der Therapie der rheumatoiden Arthritis bekannt sind. Dazu finden sich in den entsprechenden Fragen und Beiträgen auf der Homepage des TNF-alpha-Informationszentrums umfangreiche Informationen.

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.