Eine Frage von aus der Telefonsprechstunde vom 7. April 2004 :
Die Anrufende, eine etwa 30 Jahre junge Frau, die seit Jahren an einer chronischen Polyarthritis leidet, wird derzeit mit Methotrexat behandelt. Sie interessiert sich für eine Kombinationstherapie mit Enbrel und fragt nach der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Die Antwort gibt Prof. Dr. med. Gerd Horneff, 18.04.2004:
Die Kostenerstattung durch die Krankenkassen erfolgt bei Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen. Dies ist bei einer rheumatoiden Arthritis gegeben, wenn eine entsprechende Aktivität vorliegt und eine vorhergehende Therapie mit einem konventionellen Basismedikament erfolglos war. Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie sollten sogar zumindest 2 andere Basistherapeutika erfolglos verabreicht wurden. Eines davon sollte Methotrexat sein.