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Fragen und Antworten

Eine Frage von Cathrin B.:

Ich möchte in einigen Wochen einen Teil des - für mein im Oktober beginnendes Medizinstudium - notwendigen Krankenpflegepraktikums ableisten. Ich bin momentan allerdings weder gegen Hepatitis A und B geimpft. Seit dem 03. Juni 2004 werde ich mit 200 mg Remicade pro Infusion und zusätzlich 12,5 mg MTX pro Woche behandelt.

 

Wie hoch ist die Gefahr für mich, unter dieser immunsuppressiven Therapie während des Praktikums an einer Hepatitis zu erkranken bzw. sollte ich ein solches Praktikum sicherheitshalber erst nach einer entsprechenden Impfung beginnen? Und sollte ich das Personal des entsprechenden Krankenhauses besser über meine Therapie bezügl. eines erhöhten Infektionsrisikos informieren?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 7.08.2004:

Unter einer Therapie mit Remicade und Methotrexat sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B möglich, da es sich bei dem Impfstoff nicht um Lebendimpfstoffe handelt. Allerdings kann es durch die möglicherweise vorliegende Immunsuppression unter der laufenden Therapie dazu kommen, daß es zu überhaupt keiner oder einer abgeschwächten Impfreaktion kommt. Deshalb sollte vor der Impfung und nach der Impfung eine entsprechende Kontrolle der Impf-Titer erfolgen.

Bei einer Tätigkeit im medizinischen Bereich, d.h. auch in der Krankenpflege, ist eine Impfung gegen Hepatitis A und Hepatitis B grundsätzlich empfehlenswert. Die Impfung sollte deshalb auf jeden Fall durchgeführt werden, bevor das Praktikum begonnen wird (sofern keine sogenannten Kontraindikationen bestehen, die der Arzt vor der Impfung beurteilen muß). Dabei beginnt der Impfschutz bereits vor Abschluß der vollen Impfserie, d.h. auch schon nach der ersten und insbesondere nach der zweiten Impfung.

Patienten unter einer Remicade- und Methotrexat-Therapie sollten bei ihrem Pflegepraktikum vielleicht nicht gerade auf einer Infektionsstation eingesetzt werden. Andererseits gelten für sie keine anderen Regeln der allgemeinen Hygiene und keine anderen Vorsichtsmaßnahmen als für jedes andere medizinische Personal auch. Allerdings sollten sie besonders sorgfältig auf die Einhaltung dieser an sich für alle verbindlichen, d.h. aber damit aber nicht unbedingt von allen auch strikt beachteten Regeln achten.

Ob man das Personal des entsprechenden Krankenhauses informieren sollte, hat eine arbeitsrechtliche und eine sonstige Dimension. Wie man sich im Einzelfall am besten verhält, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Es dürfte auch ein Stück davon abhängen, wo der Einsatz im Pflegepraktikum geplant ist. So ist unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Infektionsrisikos ein Praktikum in einer Kinderklinik sicherlich problematischer als in der Unfallchirurgie; dasselbe gilt für die Geriatrie im Vergleich beispielsweise zur Kardiologie.

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