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Fragen und Antworten

Eine Frage von Marion M.:

Ich habe seit fast 15 Jahren Morbus Crohn. Bin 1995 bereits operiert worden.

Damals wurden 50 cm Dünndarm und 20 cm Dickdarm, 2 Fisteln und ein Konglomerattumor entfernt.

Es ist aber bei den Durchfällen bis heute keine Besserung eingetreten.

 

Mein Hausarzt sagt, ich bin austherapiert.

 

Hatte letzte Woche wieder eine Koloskopie, in der festgestellt wurde, daß

wieder eine Verengung mit teils entzündetem und teils vernarbtem Gewebe

vorhanden ist.

 

Nun meine Frage:

Welche Bedingungen muss man haben, damit man eine Infliximab-Therapie beginnen

kann???

Wer bestimmt über den Therapieanfang?? Die Krankenkasse oder der Internist??

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 27.10.2004:

Infliximab (Remicade) ist für die Therapie eines schwer verlaufenden, fistelnden M. Crohn in Deutschland offiziell zugelassen und kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (gesicherte Diagnose, aktive Erkrankung) vom behandelnden Arzt eingesetzt werden. Über die Therapie sollte ein Gastroenterologe (Internist mit zusätzlicher Weiterbildung zum Facharzt (Spezialisten) für Magen- und Darmkrankheiten) entscheiden, der über ausreichende Erfahrung mit der Anwendung von Remicade bei M. Crohn verfügt. Die Behandlung sollte auch dort durchgeführt werden.

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