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Fragen und Antworten

Eine Frage von Gaby M.:

Ich habe eine schwere Psoriasis-Arthritis. Eine Therapie mit Methotrexat hat mir zwar geholfen, musste dann aber wegen Anstieg der Leberwerte abgesetzt werden. Dasselbe passierte mit Arava. Es ist nun eine Behandlung mit Enbrel geplant. Es heißt nun aber, daß meine Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) diese Behandlung nicht genehmigen will.

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 12.03.2004:

Eine in Deutschland für eine Indikation zugelassene Therapie muß von der Krankenkasse nicht genehmigt werden. Dies sieht unser Sozialrecht nicht vor. Es muß auch kein entsprechender Antrag gestellt werden. Eine andere Frage ist, ob die Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung den verordnenden Arzt in Regress nehmen, d.h. von ihm die Kosten für diese Therapie einfordert. Dies ist dann der Fall, wenn die Therapie medizinisch nicht indiziert war oder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung verstößt.

 

Im geschilderten Fall ist die Behandlung mit Etanercept (Enbrel), soweit man dies aus der Ferne und „nach Aktenlage“ beurteilen kann, sowohl medizinisch indiziert als auch ohne Alternative, da die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft wurden (so gesehen war schon die Therapie mit Arava „off-label“, d.h. außerhalb der derzeit geltenden Zulassung, da Leflunomid zwar in klinischen Studien in seiner Wirksamkeit bei der Therapie der Psoriasis-Arthritis belegt ist und auch bei der europäischen Zulassungsbehörde die entsprechende Zulassung beantragt ist, die Zulassung derzeit aber noch nicht offiziell vorliegt).

 

Nach der Zulassung setzt die Anwendung von Enbrel bei der Psoriasis-Arthritis das Versagen einer konventionellen Basistherapie voraus. Im vorliegenden Fall waren sogar vorher zwei konventionelle Basistherapien erfolglos eingesetzt worden bzw. mussten wegen Nebenwirkungen beendet werden.

 

Der Vorschlag Ihres behandelnden Rheumatologen ist auch durch die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie gedeckt, die den Einsatz eines TNF-alpha-Blockers bei der Psoriasis-Arthritis vom Vorliegen einer aktiven Erkrankung und dem Versagen einer vorhergehenden Basistherapie abhängig machen, wobei vor dem Einsatz von Etanercept im Regelfall mindestens ein ausreichend langer Therapieversuch mit genügend hoch dosiertem Methotrexat (mindestens 15 mg pro Woche parenteral, d.h. in Spritzenform) vorausgegangen sein sollte.

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