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Fragen und Antworten

Eine Frage von Margit Th.:

Ich habe Psoriasisarthritis mit allen Beschwerden, die dazugehören. Nun gibt es Schwierigkeiten bei der Anerkennung für den GdB beim Versorgungsamt. Wie komme ich weiter?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 1.01.1970:

Für die Festlegung des GdB sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“ in der aktuell gültigen Auflage von 1996 maßgeblich. Herausgeber der „Anhaltspunkte“ ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung; der Bezug ist möglich über den Verlag: Köllen Druck und Verlag GmbH, Ernst-Robert-Curtius-Straße 14, 53117 Bonn, oder per Fax unter 01 80 / 5 15 15 11. Zu DM-Zeiten betrug der Preis DM 27,00 zzgl. Versandkosten.

Die „Anhaltspunkte“ helfen zunächst dem Arzt, aus seiner Sicht, ggf. auch gutachterlich, den vorliegenden Grad der Behinderung festzulegen. Wenn der so ermittelte Grad der Behinderung wesentlich von dem GdB abweicht, den das Versorgungsamt zunächst bestimmt hat, muß auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Wenn dem Widerspruch durch das Versorgungsamt nicht durch eine entsprechende Änderung des GdB abgeholfen wird, muß Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden.

Eine Hilfestellung bei Schwierigkeiten mit einer korrekten Anerkennung des GdB bieten u.a. Selbsthilfeorganisationen wie die Rheuma-Liga, eine gute Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung von Interessen u.U. auch auf dem Rechtswege bietet der VdK.

 

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