Sie sind hier: rheuma-online » Archiv » Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Eine Frage von Guenther M.:

Meine private Krankenkasse will die PST-Behandlung nicht zahlen, gibt es dazu Urteile?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 1.01.1970:

Ob eine private Krankenversicherung verpflichtet ist, die Kosten für eine Therapie zu übernehmen, hängt zum einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen und zum anderen vom einzelnen Versicherungsunternehmen und vom individuellen Vertrag ab.

Generell ist die private Krankenversicherung bei den in Deutschland üblichen Verträgen verpflichtet, für die Kosten von Behandlungen aufzukommen, die medizinisch notwendig, zweckmäßig und in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich gesichert sind. Meistens findet sich auch noch eine Klausel über die Angemessenheit der Behandlung, d.h. die Kosten der Behandlung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu der beabsichtigten Wirkung stehen.

Im Fall der pulsierenden Signaltherapie (PST) ist die Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten, auch wenn die Betreiber entsprechender Behandlungszentren dies anders sehen und es teilweise auch anders darstellen. Damit gehört die PST im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Behandlungsmethoden, die nicht allgemein anerkannt sind und auf die der Versicherte damit keinen Anspruch hat.

Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auch die private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt. Beispielsweise finden sich in vielen Verträgen der privaten Krankenversicherung Klauseln, dass auch die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker oder andere, wissenschaftlich nicht abgesicherte Methoden übernommen werden. Im Einzelfall können solche Klauseln auch auf Therapiemethoden wie die PST angewendet werden, d.h. die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten auch für die pulsierende Signaltherapie.

Urteile speziell zur angesprochenen Problematik sind mir nicht bekannt, was aber nicht heißt, dass es sie nicht gibt. In den meisten Fällen sind solche Urteile aber auf den speziellen Einzelfall bezogen und in der Regel auf andere Situationen nicht übertragbar, es sei denn, es handele sich um ein Grundsatzurteil.

Deshalb gilt allgemein die Empfehlung, sich bei alternativen Behandlungsmethoden und allen Therapien, die sich außerhalb der wissenschaftlich gesicherten Medizin bewegen, vorab bei der Krankenkasse die Kostenübernahme sicherzustellen, da sonst nach Einreichen der Rechnung böse Überraschungen zu erwarten sind.

19.01.2003

Keywords: Pulsierende Signaltherapie * PST * Kostenübernahme * private Krankenversicherung * private Krankenkasse

 

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.