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Fragen und Antworten

Eine Frage von Wolfgang:

Ich habe eine HLA B 27 assoziierte Spondarthropathie und Vaskulitis. Nehme zur Zeit MTX und Cortison. Trotz 25 mg habe ich durch die Vaskulitis starke Durchblutungsprobleme in den Zehen. Mein Arzt will nun TNF-Blocker (Remicade) einsetzen. Welche Erfahrungen bestehen damit?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 18.09.2002:

Die Kombination einer HLA B27-assoziierten Spondarthropathie mit einer Vaskulitis ist sehr ungewöhnlich. Bevor man dabei über den Einsatz von TNF-alpha-Blockern wie Infliximab (Remicade) oder Etanercept (Enbrel) nachdenkt, müsste man beide Krankheitsbilder sehr genau klassifizieren.

 

Allgemein kann man sagen, dass sowohl für Remicade als für Enbrel sehr gute Erfahrungen bei der Behandlung von M. Bechterew-Patienten vorliegen, die auf eine traditionelle Therapie z.B. mit Sulfasalazin oder Methotrexat in Kombination mit Cortison nicht ausreichend ansprechen. Ähnliche Daten sind auch für andere Erkrankungen aus der Gruppe der HLA B27-assoziierten Spondarthropathien bekannt, insbesondere für die Psoriasis-Arthritis und Psoriasis-Spondarthritis.

 

Zur Therapie von nekrotisierenden Vaskulitiden mit TNF-alpha-Blockern gibt es sehr viel weniger Informationen. Für den M. Wegener sind für Remicade einige Beobachtungen im Rahmen sogenannter Heilversuche mit günstigem Ergebnis beschrieben; für Enbrel liegen ebenfalls positive erste Daten aus einer größeren klinischen Studie vor.

 

Problematisch ist der Einsatz von TNF-alpha-Blockern bei Vaskulitis insofern, als es umgekehrt von der Behandlung der chronischen Polyarthritis / rheumatoiden Arthritis Einzelfallbeobachtungen dahingehend gibt, dass es unter einer Behandlung mit TNF-alpha-Hemmern zum Auftreten einer Vaskulitis gekommen ist.

 

Nach dem gegenwärtigen Wissenstand halte ich den Einsatz von TNF-alpha-Blockern bei Vaskulitiden nur durch spezialisierte Einrichtungen / Zentren und unter sehr sorgfältigen, engmaschigen Kontrollen sowie in Verbindung mit einer exakten Dokumentation für vertretbar.

 

Da TNF-Blocker für die Indikation „Vaskulitis“ weltweit nirgends zugelassen sind, sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen. Für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, dass der verschreibende Arzt mit einem Regreß rechnen muß, wenn er vorher keine Kostenübernahmezusage einholt (im Klartext: Er muß die Behandlungskosten, die sich je nach Präparat und individueller Dosierung in der Größenordnung von bis zu EUR 25.000 pro Jahr bewegen, selber tragen). Analog gilt dasselbe für Patienten der privaten Krankenversicherung. Bei ihnen kann es passieren, dass die Krankenkasse die Leistungserstattung im Nachhinein verweigert. Deshalb gilt auch hier die Empfehlung, unbedingt vorher eine schriftliche Kostenzusage der jeweiligen privaten Krankenkasse (und bei Beihilfeberechtigen unbedingt auch der Beihilfestelle) einzuholen.

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