Sie sind hier: rheuma-online » Archiv » Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Eine Frage von Axel:

Ich werde mit Enbrel seit ca. 4 Monaten behandelt, nun erzählte mir mein Arzt heute, daß die gesetzlichen Krankenkassen nur eine Kostenübernahme von Enbrel für 6 Monate zusagen. Mein Arzt will Enbrel im Oktober absetzen. Gibt es Möglichkeiten einer Kostenübernahme auf einer Erhaltungsdosis von 2x25 mg wöchentlich über diesen Zeitraum hinaus, wobei die Krankenkasse die Kosten übernimmt?

 

Ich leide seit ca. 20 Jahren an Psoriasis und in den letzten 4-5 Jahren an Arthritis. Nach der Einnahme von Enbrel verspüre ich eine deutliche Verbesserung der Hauterscheinungen und habe keine Beschwerden in den Gelenke mehr.

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 8.08.2005:

Normalerweise bin ich mit meinen Kommentaren moderat. Was Sie aber hier von der Aussage Ihres Arztes schreiben, haben Sie entweder falsch verstanden, oder es ist dummes Zeug.

Wenn die Therapie einer Psoriasis-Arthritis mit einem TNF-alpha-Blocker wie Etanercept (Enbrel) medizinisch angezeigt („indiziert“) ist und entsprechend der in Deutschland geltenden Empfehlungen (z.B. Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie) erfolgt, sie außerdem gut wirkt und gut vertragen wird, gibt es keine zeitliche Befristung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dies wäre auch widersinnig, da es bei dem größten Teil der Patienten nach Absetzen von Enbrel zu einer Schubsituation kommt, und daran kann weder dem behandelnden Arzt noch der Krankenkasse und erst recht nicht dem Patienten gelegen sein.

Anders sieht es aus, wenn die Therapie mit einem TNF-alpha-Blocker wie Enbrel nicht oder nicht ausreichend wirksam ist. In diesem Fall ist es in der Tat nicht einzusehen und nicht nachzuvollziehen, warum eine vergleichsweise recht kostenintensive Therapie fortgesetzt werden sollte, wenn sie nachgewiesenermaßen nichts bringt. Dies scheint aber bei Ihnen, sofern man das aus der Ferne überhaupt beurteilen kann und darf, nicht der Fall zu sein.

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.