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Fragen und Antworten

Eine Frage von Marianne F.:

Ich bin an chronischer Polyarthritis erkrankt und werde seit mehr als einem Jahr mit gleichzeitiger Gabe von Cortison und dem Zytostatikum Metex (Methotrexat) behandelt.

In der GDB Tabelle vom 6.3.2002 fand ich folgende Passage:

"Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie (z.B. hochdosierte Cortison-Behandlung in Verbindung mit Zytostatika) soll ein GdB/MdE-Grad von 50 nicht unterschritten werden".

Im letzten Herbst habe ich einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt. Vor 3 Monaten wurde mir ein GdB von 20 zuerkannt. Nach Medikamenten wurde weder im Antrag gefragt, noch mein behandelnder Arzt um Auskunft gebeten.

Diese Medikamente haben vermutlich wesentlich zur Entstehung einer

Osteoporose, die kürzlich bei mir diagnostiziert wurde, beigetragen.

Was kann ich angesichts obiger Aussage unternehmen ? Danach müsste man mir sofort einen GdB von wenigstens 50 zuerkennen.

 

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 1.01.1970:

Aus der Ferne kann und darf man natürlich keine Aussagen zu einem individuellen Einzelfall machen. Grundsätzlich ist aber allein schon bei der Diagnose einer chronischen Polyarthritis / rheumatoiden Arthritis die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 20% viel zu niedrig. Im Grundsatz haben Sie recht, dass eine längerdauernde Methotrexat-Therapie bei der Festlegung des GdB mit berücksichtigt werden muß.

Weiterhin berücksichtigt werden muß mit einem eigenen Einzel-GdB (Einzel-Grad der Behinderung) als zweite Diagnose die Osteoporose. Bei mehreren Diagnosen wird dann allerdings der Gesamt-GdB nicht durch Addition der Einzel-GdB ermittelt, sondern in Zusammenschau des Gesamtbefundes festgelegt.

Wenn das Versorgungsamt den GdB als zu niedrig einstuft, müssen Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu ist die Einhaltung von Fristen zu beachten (4 Wochen nach Zustellung des Bescheids). Wenn nach Einlegung des Widerspruchs diesem nicht durch eine Änderung des Bescheids abgeholfen wird, muss man vor dem Sozialgericht klagen. Empfehlenswert ist in dieser Angelegenheit eine gute Beratung, z.B. durch den VdK.

Wenn die Fristen mittlerweile verstrichen sind und außerdem zum Zeitpunkt der Antragstellung die Osteoporose noch nicht bekannt war, sollten Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen. Damit haben Sie auch die erneute Möglichkeit, bei einer unzureichenden Beurteilung mit neuen Fristen Rechtsmittel einzulegen.

Keywords: chronische Polyarthritis * rheumatoide Arthritis * Schwerbehinderung * Schwerbehindertenausweis * Grad der Behinderung * GdB * Methotrexat * Mtx * Osteoporose

 

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