Sie sind hier: rheuma-online » Archiv » Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Eine Frage von A.:

Ist eine Behandlung mit Enbrel auch lokal? Muß Enbrel dauerhaft gegeben werden?

 

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 8.04.2005:

Ist eine Behandlung mit Enbrel auch lokal?

Die Idee einer lokalen Therapie mit Enbrel ist ein faszinierender Gedanke, der allerdings derzeit mehr eine theoretische Überlegung ist. Wenn ich es richtig erinnere, gibt es allererste Ansätze, Enbrel auch lokal einzusetzen. Dies betrifft zum einen die Injektionstherapie von Bandscheibenvorfällen, wo der TNF-alpha-Blocker örtlich in den Bereich des Bandscheibenvorfalls injiziert wird, um dadurch die begleitenden Entzündungsreaktionen zu behandeln. Ein solcher Therapieansatz ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch vollkommen experimentell und für eine Routinemethode noch nicht geeignet.

Die zweite örtliche Anwendung von Enbrel wäre die intraartikuläre Injektionstherapie, d.h. das Einspritzen der Substanz direkt in ein entzündetes Gelenk. Auch hier habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, auf irgendeinem der letzten wissenschaftlichen Kongresse (ich meine, auf dem ACR-Kongress = jährlicher Kongress der US-amerikanischen Rheumatologen im Jahre 2003) ein entsprechendes Poster gesehen und meine mich auch daran zu erinnern, daß dieser Therapieansatz wirksam und gut verträglich / unproblematisch war.

Der guten Ordnung halber muß man hinzufügen, daß Etanercept (Enbrel) für alle diese Anwendungen und ggf. weitere denkbare lokale Anwendungen nicht offiziell zugelassen ist und es sich damit um rein experimentelle Behandlungen handelt, die nur im Rahmen von klinischen Studien oder in vergleichbaren Settings zur Anwendung kommen dürfen und für die auch eine besondere Aufklärungs- und Informationspflicht besteht, unabhängig von den damit verbundenen Haftpflichts- und Haftungsfragen.

Muß Enbrel dauerhaft gegeben werden?

Enbrel gehört in die Gruppe der langwirksamen Antirheumatika bzw. in die neue Medikamenten- Klasse der krankheitskontrollierenden Substanzen („DCARD´s“ = disease controlling antirheumatic drugs) und ist damit in der Tat ein Medikament, dass über einen längeren Zeitraum gegeben wird. Die Erfahrung ist, dass bei den meisten Patienten die ursprüngliche Krankheitsaktivität wiederkommt, wenn man Enbrel nach kurzer Zeit absetzt.
Andererseits gehen augenblicklich einige Überlegungen dahin, in bestimmten, speziellen Situationen Medikamente aus der Gruppe der TNF-Blocker wie Enbrel, Remicade oder Humira, in einer Schubphase einzusetzen, so ähnlich, wie man es früher vielleicht mit einem Cortisonstoß gemacht hat, und danach zu schauen, ob die Krankheitsaktivität anschließend durch die normale langwirksame antirheumatische Therapie wieder ausreichend kontrolliert ist. Ein solches Vorgehen ist allerdings durch wissenschaftliche Erkenntnisse oder durch entsprechende klinische Studien nicht belegt und entspricht damit nicht dem normalen therapeutischen Standard bei einer Enbrel-Therapie.

Andererseits ist es durchaus denkbar, dass es nach einer genügend langen Behandlungsdauer mit Enbrel zu einer kompletten Remission der Erkrankung kommt und in der Folge eine weitere Therapie dann nicht mehr nötig ist. Darüber gibt es aber augenblicklich noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Daten.

Was man als ausreichend lange anzusehen hat, ist extrem schwierig zu entscheiden. Vernünftige Daten aus wissenschaftlichen Studien gibt es dazu noch nicht. Ich selber spreche mit meinen Patienten mit einer kompletten Remission einer chronischen Polyarthritis / rheumatoiden Arthritis erst dann über eine Änderung der laufenden „Basistherapie“, wenn die Remission je nach Ausgangsbefund, vorheriger Krankheitsaktivität, sonstiger Begleitumstände etc. für mindestens 6-12 Monate stabil war. 

Ähnliche Fragen und weiterführende Links:

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.