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Fragen und Antworten

Eine Frage von Petra:

Da ich sehr grenznah zu den Niederlanden wohne und der deutsche und der niederländische Bundesgrenzschutz seit einiger Zeit sogenannte "Schnelltests" machen, möchte ich nicht ohne BTM-Ausweis (oder BTM-Bescheinigung) die Grenze passieren, auch dann nicht, wenn die meisten Grenzen offen sind. Kontrollen werden derzeit vermehrt durchgeführt, und meinen Kurzbesuchen nach Holland soll nichts im Wege stehen.

Wir hatten hier in RO ja schon mal dieses Thema, und wir hatten auch schon fleißig recherchiert.

Hier also noch mal der Link zu dem pdf-Dokument, den ich gefunden hatte:

Bescheinigung für das Mitführen von BTM im Rahmen einer ärztlichen Behandlung -Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens-

www.fortbildungszentrum-aerz...BtM-Ausland.pdf

Vielleicht haben Sie aber einen "besseren" Link, vielleicht auch etwas aktuelleres und Sie könnten auch ein paar Tipps geben, z.B. in welcher Sprache (englisch?)das Formular vom Arzt idealerweise ausgefüllt werden sollte?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 15.03.2004:

Der Link ist gut und entspricht dem amtlichen Formular, das man sich von der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) herunterladen kann.

Anläßlich eines Vortrages im Rahmen der reisemedizinischen Fortbildung habe ich folgende Empfehlungen formuliert:

Reisevorbereitung zur Mitnahme von Schmerzmitteln (Btm) ins Ausland

Reisen bis zu 30 Tagen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens

– Ausreichenden Vorrat verordnen lassen und in Deutschland besorgen

– „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ ausstellen und beglaubigen lassen

– zugehöriges amtliches Formular (www.bfarm.de bzw. www.bfarm.de/de/btm/form/schengener_3s.pdf; BFARM = Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

- Staaten des Schengener Abkommens bzw. zugehörige Staaten, in denen dieses Verfahren praktiziert wird:

- Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden Spanien

(nach S. Krückeberg, G. Lauktien, arthritis + rheuma 2/03 und H.E. Langer, S. Wassenberg, G. Hübner 2003, Rheuma und Reisen, Fachlehrgang für Reisemedizin, Modul 8: Reisen mit chronischer Krankheit)

Gute Infos gibt es auch im Forum unter folgendem Thread:

rheuma-online.de/phorum/showthread.php

Keywords: Schmerzmittel * BTM-Ausweis * Schengener Abkommen

 

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