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Fragen und Antworten

Eine Frage von Jutta G.:

Wegen eines schweren M. Bechterew stellt sich bei mir die Frage nach einer Therapie mit TNF-alpha-Blockern. Allerdings sind bei mir die Entzündungswerte im Blut nicht stark erhöht. Kann darin ein Hinderungsgrund für eine solche Therapie liegen?

Die Antwort gibt Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, 3.08.2003:

Die derzeitigen Konsensusempfehlungen zum Einsatz von TNF-alpha-Blockern beim M. Bechterew beinhalten den Passus, dass – neben anderen Voraussetzungen, z.B. gesicherte Diagnose und Krankheitsdauer länger als 6 Monate – eine systemische Entzündungsaktivität nachweisbar sein muß. Worin diese zu bestehen hat (erhöhte Blutsenkung, erhöhtes c-reaktives Protein (CRP), andere Entzündungsparameter) wurde sehr weise nicht weiter definiert, außerdem wurde ebenfalls sehr weise nicht definiert, in welchem Umfang diese erhöhte Entzündungsaktivität vorliegen muß. Bedeutet: Ist CRP erhöht, ist diese Voraussetzung hinreichend erfüllt.

 

Weitere Voraussetzung ist ein Wert im BASDAI (Bath Ankylosing Spondylitis Disease Activity Index = Index zur Messung der Krankheitsaktivität bei der ankylosierenden Spondylitis) von mindestens 4. Der BASDAI wird von den Ärzten, die beim M. Bechterew TNF-alpha-Blocker einsetzen (in der Regel internistischen Rheumatologen), bei der Prüfung der Indikation eingesetzt.

 

Letztendlich ist die Entscheidung, ob der behandelnde Arzt bei einer seronegativen Spondarthritis TNF-alpha-Blocker einsetzt, eine individuelle Entscheidung und muß sowohl die Krankheitsvorgeschichte, den bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlauf und den aktuellen Befund berücksichtigen. Im Einzelfall kann sich daraus sogar eine Abweichung von den Konsensusempfehlungen ergeben, da in Deutschland (formal) Therapiefreiheit besteht, d.h. ein Arzt kann TNF-alpha-Blocker auch dann verordnen, wenn nicht alle Voraussetzungen der Konsensus-Empfehlungen erfüllt sind. Allerdings werden sich immer dann mögliche Probleme mit den Kostenträgern ergeben, wenn die individuelle Entscheidung von den allgemeinen Empfehlungen abweicht.

 

Da der behandelnde Arzt bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das finanzielle Risiko ganz alleine trägt (Regressforderungen der Krankenkasse), wird er sich sehr schwer mit der Verordnung von TNF-alpha-Blockern tun, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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