Wie funktioniert das Auswaschverfahren?

Es sind zwei Methoden möglich. Nach Absetzen von Leflunomid kann dann entweder Colestyramin oder Aktivkohle eingesetzt werden.

1. Auswaschverfahren mit Colestyramin: Dazu werden 8 g Colestyramin dreimal täglich über einen Zeitraum von 11 Tagen gegeben.

2. Auswaschverfahren mit Aktivkohle: Dazu werden viermal täglich 50 g Aktivkohlepulver über einen Zeitraum von 11 Tagen eingenommen.

Die Wirksamkeit des Auswaschverfahrens muss durch eine Spiegelbestimmung des aktiven Metaboliten A77 1726 im Blut überprüft werden. Dazu sind 2 Blutuntersuchungen im Abstand von mindestens 14 Tagen erforderlich (nach Beendigung des Auswaschverfahrens und dann noch einmal 14 Tage später). Das Auswaschverfahren war erfolgreich, wenn bei diesen Untersuchungen die Serumspiegel des aktiven Metaboliten A77 1726 jeweils unter der Nachweisgrenze von 0.02 mg/l liegen. Wenn genügend Zeit zur Verfügung steht, sollte man sicherheitshalber noch einmal 3 Monate warten, um ein Risiko für das Kind so weit wie möglich auszuschalten. Wenn beide Messwerte unterhalb von 0.02 mg/l lagen, ist dies jedoch nicht zwingend nötig. Wahrscheinlich handelt es dabei um eine Empfehlung, die nicht zuletzt auch von haftungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt sein dürfte.

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