Welche Gelenke können mit einer Radiosynoviorthese behandelt werden?

Ob ein Gelenk mit der Radiosynoviorthese behandelt werden kann, hängt zum einen von den anatomischen Voraussetzungen ab, d.h. insbesondere der Lage, aber auch der Größe des Gelenks, zum anderen vom technischen Geschick und der Erfahrung des Anwenders.

Grundsätzlich gilt, daß eine Radiosynoviorthese umso einfacher durchzuführen ist, je größer das Gelenk ist und umso besser der Gelenkspalt für die Punktion zugänglich ist.

Dies ist insbesondere beim Kniegelenk, aber auch beim Schultergelenk, Ellenbogengelenk, Sprunggelenk oder auch beim Handgelenk der Fall.

Technisch schwieriger ist die Radiosynoviorthese bei sehr kleinen Gelenken, da der Gelenkspalt sehr schmal und der Gelenkinnenraum sehr klein ist. Um hier die Radiosynoviorthese dennoch sicher und ohne Probleme durchführen zu können, wurden spezielle Instrumente und Injektionstechniken entwickelt.

Grundsätzlich ist eine Radiosynoviorthese bei allen Gelenken möglich, deren Gelenkspalt mit einer Punktionsnadel erreicht werden kann und bei denen es möglich ist, eine ausreichende Menge an Radionuklid-Flüssigkeit so in den Gelenkinnenraum einzubringen, daß der Druck im Gelenk nicht zu hoch wird und das Radionuklid nach der Gelenkpunktion nicht aus dem Gelenk zurückgepreßt wird. In gängigen Übersichten finden sich entsprechende Angaben zu den Gelenken, bei denen eine Radiosynoviorthese angewendet werden kann (Tab. 3). Diese Auflistung ist aber nicht als  abschließend anzusehen, sondern als Empfehlung.

Für die verschiedenen Gelenke werden drei unterschiedliche Radionuklide verwendet, d.h. radioaktive Partikel, die sich durch ihre physikalische Halbwertszeit, ihre Energie und damit ihre Reichweite voneinander unterscheiden. Allen drei Nukliden gemeinsam ist, daß sie ß-Strahler sind.

Welches Radionuklid zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Größe des Gelenks. So wird für das Kniegelenk Yttrium-90 verwendet, für das Schultergelenk und mittelgroße Gelenke wie Ellenbogen- oder Sprunggelenk Rhenium-186, für kleine Gelenke wie Finger- oder Zehengelenke Erbium-169 (Tabelle 4).

Tabelle 3: Gelenke, bei denen eine Radiosynoviorthese zur Anwendung kommen kann

Obere Extremität:

  • Schultergelenk
  • Akromioclavikulargelenk (Schulter-Eckgelenk)
  • Ellenbogengelenk
  • Handgelenk und Handwurzel
  • Fingergrundgelenke
  • Fingermittelgelenke
  • Fingerendgelenke
  • Daumensattelgelenk
  • Trapezskapzoidgelenk

Untere Extremität:

  • Hüftgelenk
  • Kniegelenk
  • oberes Sprunggelenk
  • unteres Sprunggelenk
  • Kuneonavikulargelenk
  • Kalkaneokuboidgelenk
  • Fußwurzel und Mittelfußgelenke
  • Zehengelenke (insbesondere Zehengrundgelenke)

Körperstamm:

  • Sternoclavikulargelenk zwischen Brustbein und Schlüsselbein

Tabelle 4: Die drei unterschiedlichen, bei der Radiosynoviorthese eingesetzten Substanzen und ihre Halbwertszeit. Das Anwendungsgebiet richtet sich nach der gewünschten Wirktiefe im Gewebe und damit nach der Gelenkgröße.

Radionuklid Anwendungsgebiet Mittlere bis maximale Reichweite im Gewebe Halbwertszeit
Yttrium-90 Kniegelenke 3,5-11,0 mm 2,7 Tage
Rhenium-186 Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Hüft- und Sprunggelenke 1,2-3,7 mm 3,8 Tage
Erbium-169 Finger- und Zehengelenke 0,3-1,0 mm 9,4 Tage
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