Wie wird eine Radiosynoviorthese praktisch durchgeführt?

Die Radiosynoviorthese kann im Regelfall ambulant durchgeführt werden. Im Einzelfall ist allerdings eine kurze stationäre Therapie vorzuziehen, insbesondere auch immer dann, wenn die im Anschluß an die Radiosynoviorthese notwendige Ruhestellung des Gelenks sonst nicht sichergestellt werden kann (z.B. wegen Versorgungsproblemen).

Der eigentliche Eingriff erfolgt in einem gesonderten Termin, wenn alle notwendigen Voruntersuchungen abgeschlossen sind.

Vom Ablauf her gleicht die Radiosynoviorthese einer normalen Gelenkpunktion. Allerdings sind wegen der Strahlung einige Besonderheiten zu beachten, die vor allem die technische Ausstattung der Räumlichkeiten betreffen. So ist u.a. neben den erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen auch eine Durchleuchtungseinrichtung erforderlich.

Als erstes werden die vorgesehene Punktionsstelle und der umliegende Hautbereich desinfiziert. In Abhängigkeit von Gelenk und individueller Situation wird dann eine örtliche Betäubung mit einem Lokalanaesthetikum vorgenommen. Dann punktiert der Nuklearmediziner das Gelenk. Üblicherweise geschieht dies unter Röntgenkontrolle, damit sichergestellt ist, dass sich die Punktionsnadel auch wirklich im Gelenkinnenraum befindet. Bei großen Gelenken, insbesondere dem Kniegelenk, kann oft auf die Punktion unter Röntgenkontrolle verzichtet werden, speziell dann, wenn sich ein Gelenkerguß abpunktieren lässt.

Liegt ein Gelenkerguß vor, wird dieser soweit wie möglich abpunktiert. Zur Dokumentation der sicheren intraartikulären Lage der Punktionsnadel, d.h. der sicheren Lage der Nadelspitze im Gelenkinnenraum, wird von vielen Nuklearmedizinern vor der Radiosynoviorthese eine kleine Menge einer Röntgenkontrastmittels in den Gelenkraum gegeben und durch ein entsprechendes Bild dokumentiert. Dann wird das Radionuklid in den Gelenkspalt injiziert. Im Anschluß folgt bei größeren Gelenken in den meisten Fällen eine Cortisoninjektion, um alles Radionuklid in das Gelenk zu spülen und zu verhindern, dass Reste im Stichkanal verbleiben. Außerdem hat das Cortison eine entzündungshemmende Sofortwirkung, die auch das Risiko von Reizreaktionen auf die Radiosynoviorthese reduziert. Alternativ kann auch physiologische Kochsalzlösung verwendet werden. Bei kleineren Gelenken wie den Finger- oder Zehengelenken ist eine Cortisoninjektion bzw. ein Nachspülen mit Kochsalzlösung wegen des geringen Gelenkvolumens allerdings nicht möglich.

Zuletzt wird die Punktionsstelle mit einem sterilen Verband abgedeckt und das Gelenk leicht durchbewegt, um das Radionuklid gut im Gelenkinnenraum zu verteilen.

Anschließend erfolgt die Ruhigstellung des Gelenks. In der Regel geschieht dies mit einer Schiene, die nach 48 Stunden abgenommen werden kann. Diese Ruhigstellung erfolgt, damit das Radionuklid durch zu starke Bewegungen oder Belastungen des Gelenks nicht über die Blutgefäße oder die Lymphbahnen aus dem Gelenkinnenraum in das umliegende Gewebe oder die angrenzenden Lymphknoten abtransportiert wird. Eine strenge Bettruhe ist nicht erforderlich, so sind z.B. bei einer Behandlung von Kniegelenk oder Sprunggelenk Toilettengänge etc. erlaubt. Allerdings sollte das Gelenk dabei möglichst entlastet werden.

Wenn ein erhöhtes Thromboserisiko besteht, empfiehlt der Nuklearmediziner bei Ruhigsgtellung von Gelenken der unteren Körperhälfte (insbesondere Knie und Sprunggelenke) eine kurzdauernde Thromboseprophylaxe (Thrombosespritzen, die sich der Patient in der Regel selber unter die Haut spritzt).

Abb.: Verteilungsszintigraphie. Quelle: Schering

Es ist bei allen Radiosynoviorthesen mit Ausnahme von Erbium-169-Zitrat vorgeschrieben, die korrekte Verteilung des Radionuklids im Gelenk zu belegen und zu zeigen, dass kein Radionuklid in das umliegende Gewebe ausgetreten ist. Dazu erfolgt eine Aufnahme mit der Gammakamera, wie sie auch für die Weichteil- und Knochenszintigraphie verwendet wird (sogenannte Verteilungsszintigraphie).

Grundsätzlich können bei einem Termin mehrere Gelenke mit einer Radiosynoviorthese behandelt werden. Allerdings gibt es hier bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung durch neue Regelungen einige Einschränkungen.

Da die Reichweite der Strahlung auf wenige Millimeter begrenzt ist, bestehen keine Gefahren für den Patienten oder seine Umgebung. Er kann deshalb nach der Radiosynoviorthese nach Hause, sofern dort eine entsprechende Versorgung sichergestellt ist. Allerdings ist es, bedingt durch die Ruhigstellung des behandelten Gelenks bzw. der behandelten Gelenke nicht erlaubt, daß der Patient nach einer Radiosynviorthese selber als Fahrer ein Auto steuert. Deshalb muß man bei einer ambulanten Radiosynoviorthese entsprechend den Transport nach Hause organisieren.

Im Anschluß an die Radiosynoviorthese sollte das Gelenk auch nach Abnahme der Schiene noch für etwa 1-2 Wochen geschont werden.

Ein praktischer Hinweis:

Die Radionuklide, die für die Radiosynoviorthese verwendet werden, haben kurze Halbwertszeiten, d.h. ihre Strahlung klingt sehr schnell ab. Dieser für den Eingriff erwünschte Vorteil bringt aber den Nachteil mit sich, dass Radidnuklide nicht gelagert werden können, sondern speziell für den Termin produziert und bereitgestellt werden.

Es ist deshalb notwendig, die Termine für eine Radiosynoviorthese unbedingt einzuhalten. Ist es, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, den Termin wahrzunehmen, sollte der Nuklearmediziner so früh wie möglich informiert werden, damit er ersatzweise andere Patienten einbestellen kann und verhindert wird, dass die teuren Substanzen verfallen.

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