Sie sind hier: rheuma-online » Rheuma von A-Z » G » Goldtherapie

Goldtherapie

Die Goldtherapie ist eine langwirksame antirheumatische Therapie ("Basistherapie"). Behandelt wird mit intramuskulär verabreichtem Gold (z.B. Tauredon) zum Beispiel eine chronische Polyarthritis.

Zu den Chancen und Risiken von Gold :

Grundsätzlich ist die Gold -Therapie eine risikoarme Therapie. Voraussetzung ist aber, daß sie fachgerecht durchgeführt wird und regelmäßige Kontrollen erfolgen. Aus der Sicht eines Rheuma-Spezialisten sollte jede Goldtherapie durch einen internistischen Rheumatologen eingeleitet werden und von ihm regelmäßig überwacht werden.

Die häufigste Nebenwirkung von Gold ist ungefährlich, aber für den Patienten oft unangenehm. Es handelt sich um eine allergische Hautreaktion, die mit starkem Jucken einhergeht (siehe Goldexanthem oder Golddermatitis) . In diesem Fall muß das Gold abgesetzt werden. Zu bleibenden Schäden kommt es nicht.

Ähnlich ist es mit Entzündungen der Mundschleimhaut, die ebenfalls zum Absetzen des Golds führen und folgenlos abheilen.

Seltene Nebenwirkungen von Gold sind Veränderungen des Blutbilds, der Leberwerte, der Nierenwerte und des Urins. Diese Werte müssen deshalb regelmäßig kontrolliert werden. Wenn die Veränderungen rechtzeitig erkannt werden und das Gold abgesetzt wird, treten ebenfalls keine bleibenden Schäden auf.

Die Patienten mit einer Goldtherapie müssen entsprechend geschult werden, damit sie den Sinn der notwendigen Kontrolluntersuchungen einsehen und vor allem auch selber in der Lage sind, mögliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen. Dazu gibt es in spezialisierten Einrichtungen die Patientenschulung entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie.

Siehe auch:

Fragen und Antworten: Tauredon-Dauertherapie

Tauredon

Copyright © 1997-2024 rheuma-online
rheuma-online Österreich
 
Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.