Ein Placebo ist ein unwirksames Präparat, das genauso aussieht wie das in klinischen Studien geprüfte Präparat, aber keine Wirksubstanz enthält.
Bei der medikamentösen Therapie ist es eine bekannte Beobachtung, daß es bei einem Teil der Patienten allein schon dadurch zu einer Verbesserung der Symptome kommt, daß sie eine Tablette oder Spritze bekommen, egal, ob darin eine wirksame Substanz enthalten ist oder nur ein unwirksames Scheinpräparat (Placebo). Diesen Effekt nennt man den Placebo-Effekt.
Bei einigen Erkrankungen oder Symptomen kann der Placebo-Effekt sehr ausgeprägt sein. Man hat aus entsprechenden Untersuchungen gelernt, daß ein solcher Placebo-Effekt bis zu 50%, in Einzelfällen sogar noch mehr, der erwünschten Wirkung eines Medikaments oder einer anderen Therapie ausmachen kann.
In der Rheumatologie macht sich der Placebo-Effekt in erster Linie bei der Verringerung der Schmerzen und der Bewertung des allgemeinen Gesundheitszustandes bemerkbar. Dabei werden in der Regel Größenordungen von etwa 10 – 30% Verbesserung allein durch die Gabe eines Placebo erreicht.
Absolut keinen Einfluß hat in der Rheumatologie eine Placebo-Behandlung auf die im Blut messbaren Entzündungswerte wie die BSG (Blutsenkungsgeschwindigkeit; Blutsenkung) oder das CRP (c-reaktives Protein) oder auch die im Röntgenbild oder in anderen bildgebenden Verfahren sichtbaren Veränderungen.
Da der Placebo-Effekt die Wirksamkeit eines Medikaments oder einer anderen Behandlungsmethode (z.B. auch Spritzen ins Gelenk, Akupunktur, Nahrungsergänzungen etc.) vorgaukeln kann, obwohl eine solche Wirksamkeit bei einer angemessenen Überprüfung überhaupt nicht vorliegt, ist es bei der Entwicklung und bei der klinischen Prüfung von neuen Medikamenten zwingend erforderlich, die neu entwickelte Substanz gegenüber einem Placebo-Präparat zu prüfen, da nur so bewiesen werden kann, daß sie auch wirklich wirksam ist und der Behandlung mit einem Scheinpräparat oder einer scheinbaren Behandlung tatsächlich überlegen ist.
Wichtig ist dabei wegen des Placebo-Effekts, daß weder der behandelnde Arzt noch der Patient wissen dürfen, ob die Therapie innerhalb einer klinischen Studie mit der Wirksubstanz („Verum-Präparat“) oder mit dem gleich aussehenden Scheinpräparat (Placebo) erfolgt. Diese Versuchsanordnung wird als „doppelblind“ bezeichnet (daher kommt die Bezeichnung: prospektive, randomisierte, (placebo-)kontrollierte, doppelblinde klinische Studie).
In manchen Fällen ist es nicht möglich, die klinische Prüfung gegen Placebo durchzuführen, z.B. aus ethischen Gründen, da man Patienten mit schweren und möglicherweise sogar lebensbedrohlichen Erkrankungen eine wirksame Therapie nicht vorenthalten darf. In diesen Fällen erfolgt die klinische Prüfung eines neuen Medikaments gegenüber dem bisherigen Goldstandard, z.B. bei der Therapie der rheumatoiden Arthritis gegenüber Methotrexat (Mtx). Die Wirksamkeit der neuen Substanz kann dann dadurch ermittelt werden, daß sie gegenüber dem aktuellen Goldstandard wesentlich wirksamer ist. Am Beispiel der rheumatoiden Arthritis wäre dies in der Regel eine statistisch signifikant bessere Wirksamkeit im unmittelbaren Vergleich zu Methotrexat.