Absolute Kontraindikationen von Anakinra (Kineret)

Welche Patienten dürfen überhaupt nicht mit Kineret behandelt werden?

Überhaupt nicht mit Kineret behandelt werden dürfen Patienten, die gegen die Wirksubstanz Anakinra oder einen in Kineret enthaltenen Bestandteil überempfindlich sind. Ob eine Überempfindlichkeit gegenüber der eigentlichen Wirksubstanz Anakinra besteht, wird man in der Regel erst sagen können, wenn Kineret schon einmal eingesetzt wurde. Insofern bezieht sich diese Anwendungsbeschränkung auf Patienten, die schon einmal mit Kineret behandelt wurden und darauf mit einer schwereren Unverträglichkeitsreaktion, z.B. einer schwereren allergischen Reaktion, reagiert haben. Da Anakinra im Rahmen der biotechnologischen Herstellung mit Hilfe des Bakterienstammes E. coli hergestellt wird, können Patienten mit Überempfindlichkeit gegen Eiweißstoffe, die aus E. coli gewonnen wurden, ebenfalls nicht mit Kineret behandelt werden.

Außerdem darf Kineret nicht bei Patienten angewendet werden, die an einer schweren Nierenfunktionsstörung leiden. Als Grenzwert für die Nierenfunktionseinschränkung wird eine Kreatinin-Clearance von unter 30 ml pro Minute angegeben.

Auch bei Patienten mit einer stark reduzierten Anzahl der weißen Blutzellen (Leukopenie), darf aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos keine Behandlung mit Kineret begonnen werden. 

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