Relative Kontraindikationen von Anakinra (Kineret)

Bei welchen Patienten ist bei einer Kineret-Therapie besondere Vorsicht geboten?

Beschränkte Einsatzmöglichkeiten bestehen für Kineret bei Patienten, die stark zu Infekten neigen oder bei denen sonstige Bedingungen oder Begleiterkrankungen vorliegen, die mit einem erhöhten Risiko für Infektionen einhergehen (Immunkompromittierung).

Anakinra ist zwar kein Immunsuppressivum, d.h. es ist kein Medikament, dass seine Wirkung durch die Unterdrückung der Immunabwehr erzielt. Als IL-1-Blocker beeinflusst es aber die immunregulative Wirkung von Interleukin-1 (IL-1) und greift damit in das Immunsystem ein. Bei Patienten mit erhöhter Infektanfälligkeit ist deshalb bei einer Therapie mit Anakinra besondere Vorsicht geboten; u.U. kann bei Ihnen je nach individueller Situation sogar eine sogenannte absolute Kontraindikation vorliegen, d.h. das Medikament kann dann bei ihnen überhaupt nicht zum Einsatz kommen.

In diesen Zusammenhang fallen auch medikamentöse Therapien mit ausgeprägterer immunsuppressiver Wirkung (Immunsuppressiva) sowie die TNF-alpha-Blocker. Speziell die Kombination mit TNF-alpha-blockierenden Substanzen erhöht das Infektionsrisiko bei einer Anakinra-Therapie stark. Deshalb sollte eine Kombinationstherapie von Anakinra mit TNF-alpha-Blockern nicht erfolgen. Ohne daß dazu Daten aus klinischen Studien vorliegen, bezieht sich dieselbe Einschränkung aus theoretischen Überlegungen heraus auch auf die Therapie mit anderen biologischen DMARDs (bDMARDs, Biologika).

Aus Sicherheitsgründen sollte eine Therapie mit Kineret nicht während einer floriden Infektion begonnen werden. Tritt bei Patienten mit rheumatoider Arthritis unter einer laufenden Therapie mit Anakinra eine Infektion auf, sollte die Therapie in Absprache mit dem behandelnden Arzt ggf. unterbrochen werden. Nach Abschluss der eventuell notwendigen antibiotischen Behandlung des Infektes und endgültigem Abklingen der Infektion kann die Therapie mit Anakinra in der Regel dann wieder fortgesetzt werden. Bei mit Anakinra behandelten CAPS-Patienten gilt zu beachten, dass es beim Abbruch einer Therapie zu Krankheitsschüben kommen kann. Um Krankheitsschübe zu vermeiden wurde in der grundlegenden CAPS-Zulassungsstudie 03-AR-0298 die Therapie mit Anakinra bei allen bis auf einen Patienten trotz Infektion fortgeführt und gut vertragen. Als Faustregel gilt: Bei Infektionen sollten zusammen mit dem behandelnden Arzt die möglichen Nutzen und Risiken abgewogen werden. Im Falle einer Entscheidung für die Weiterführung einer Anakinra-Therapie während einer Infektion ist eine sorgfältige Therapieüberwachung besonders wichtig.

Der Einfluß von Anakinra auf chronische Infektionen (z.B. chronisch-aktive Hepatitis B oder Hepatitis C) ist unbekannt. Beim Einsatz der Substanz bei Patienten mit entsprechenden Vorerkrankungen ist deshalb erhöht Vorsicht geboten und ggf. ein erhöhter Kontrollaufwand erforderlich.

Bei Patienten mit Nierenfunktionseinschränkung sind Dosisanpassungen nicht erforderlich, solange nur leichte Einschränkungen der Nierenfunktion bestehen und die Kreatininclearence den Wert von 50 ml pro Minute nicht unterschreitet. Da keine ausreichenden Daten für den Einsatz bei Patienten mit höhergradigen Nierenfunktionseinschränkungen vorliegen, sollte bei mäßiger Nierenfunktionstörung (Kreatininclearance zwischen 30 bis 50 ml pro Minute) Anakinra mit Vorsicht angewendet werden. Bei hochgradiger Nierenfunktionseinschränkung darf eine Behandlung mit Kineret nicht erfolgen (vgl. Absolute Kontraindikationen). 

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