Wie bei allen hochwirksamen Medikamenten ist auch für Anakinra (Handelsname: Kineret) eine regelmäßige Überwachung der Therapie vorgeschrieben. Neben der regelmäßigen Befragung des Patienten auf mögliche Nebenwirkungen und Nebenwirkungssymptome und entsprechender Untersuchung beinhaltet das Sicherheitsprogramm zum Therapiemonitoring der Anakinra-Therapie vor allem die regelmäßige Kontrolle des großen Blutbildes einschließlich Differentialblutbild und Thrombozyten. Weitere Laborkontrollen sind derzeit für Anakinra nicht obligat vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit anderen Medikamenten gemacht wurden, empfiehlt sich jedoch auch unter der Behandlung mit Anakinra eine regelmäßige Überprüfung von einigen Laborwerten, so z.B. der Leberwerte (Transaminasen, GOT und / oder GPT, alkalische Phosphatase, ggf. auch Gamma-GT), der Nierenwerte (Kreatinin und / oder Harnstoff) sowie von Urinstatus und Urinsediment. Die Kontrolle weiterer Parameter wie antinukleäre Antikörper (ANA) und ggf. Subtypisierung (in größeren Abständen) und anderer Blutwerte hängt von der individuellen Situation des Patienten ab (Dosierung, Risikofaktoren, Alter, Krankheitsschwere, Begleiterkrankungen, Begleitmedikation etc.).
In der Kombinationstherapie mit Methotrexat (MTX) sind die meisten der oben angeführten Kontrollen ohnehin im Rahmen der vorgeschriebenen Überwachung der Mtx-Therapie notwendig.
Kontrolluntersuchungen sollten bei der Einleitung einer Anakinra-Therapie in den ersten 6 Monaten in Abhängigkeit vom individuellen Einzelfall in 14-tägigen bis 4-wöchigen Abständen erfolgen, danach reichen Kontrollintervalle von 3 Monaten aus, vorausgesetzt, dass alle Werte immer normal sind. Falls sich bei einer Kontrolle pathologische (= krankhafte) Veränderungen zeigen, muß selbstverständlich je nach Werten und Ausmaß der pathologischen Veränderungen das Kontrollintervall mehr oder weniger stark verkürzt werden. Dies gilt selbstverständlich auch beim Auftreten von Komplikationen. Nach dem jeweiligen Befund richtet sich auch die Entscheidung, ob die Therapie mit Anakinra zunächst unverändert fortgeführt werden kann, ob u.U. eine kurze Behandlungspause notwendig wird (z.B. beim Auftreten von schwereren Hautreaktionen im Bereich der Injektionsstellen) oder ob das Medikament sicherheitshalber zunächst vorläufig oder sogar ganz abgesetzt werden sollte.